Wie schnell man aufgrund einer vermeintlich harmlosen Einladung zu einem Fußballspiel in das Fadenkreuz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gelangen kann, zeigte ein Fall aus dem Jahr 2006. Der Vorstandschef eines großen deutschen Energieversogers musste sich wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten, weil er eine Reihe von Gutscheinen für Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft an mehrere Amtsträger verschickte.