Impressum

 

 

Beachten Sie bitte auch die unten aufgeführten Punkte „Links/Haftung“ sowie „Urheberrecht“!

Angaben nach § 5 TMG

 

Name:
VOM BERG. RECHTSANWÄLTE

 

Rechtsanwälte

Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Vertretungsberechtigte Gesellschafterin ist  die in der Bundesrepublik Deutschland

zugelassene Rechtsanwältin Corinna vom Berg.  Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet „Rechtsanwältin“. Sie wurde Frau Rechtsanwältin vom Berg in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

Anschrift:

Reuterkaserne 28, 40213 Düsseldorf

Telefon: + 49 211 17 18 04- 0

Telefax: + 49 211 17 18 04- 13

E-Mail: info@vomberg.org

 

Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für die Rechtsanwältin Corinna vom Berg und Katrin Meyer ist.

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstrasse 25, 40479 Düsseldorf, Tel.: + 49 211 49 50 2- 0, Fax +49 211- 49 50 2- 28,

http://www.rak-ddorf.de, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist und unterliegen u.a. den nachstehend aufgeführten Berufsregeln:

 

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind

  • die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Fachanwaltsordnung (FAO),
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBEBerufsregeln)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Sämtliche Vorschriften können auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer

(www.notar.de) eingesehen werden.

 

Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältinnen:

 

AFB GmbH

Kaiserstr. 13

40221 Düsseldorf

Geltungsbereich des Versicherungsvertrages: nur Tätigkeiten vor europäischen Gerichten,

aber nicht im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht

Die Informationen zum Umfang der Berufshaftpflichtversicherung können gemäß § 2 Abs. 2

Ziff.2 DL-InfoV auch am Sitz der Kanzlei eingesehen werden.

 

Hinweispflichten nach § 49 b Abs. 5 BRAO

 

Soweit keine individuelle Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten und dem

Mandanten oder einem Dritten abgeschlossen wurde, erfolgt die Abrechnung des Mandats

nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem

Gegenstandswert des Mandats, sofern es sich nicht um ein Mandat handelt, bei dem die

Abrechnung nach dem RVG nicht nach dem Gegenstandswert erfolgt. Dies ist in

Strafsachen sowie in bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten der Fall.

 

Links / Haftung

 

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