Ingewahrsamnahme weil Fan ein „Ultra“ ist?

Inwieweit ist die Ingewahrsamnahme eines Fans durch die Polizei berechtigt? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Braunschweig.

15 April 2019

Ausschreitungen, 2 Fussball Bundesliga Relegation TSV 1860 Muenchen vs SSV Jahn Regensburg Ergebniss 2 0 1860 s, Aufgebrachte Loewenfans in der Nordkurve

Das Szenario

Das Publikum bei einem Fußballspiel ist so vielseitig, wie es Farben in der Welt gibt. Im Stadion befinden sich  demnach zur Folge, Junge, Alte, kleine Fans und Superfans. Der Weg ins Stadion schweißt die Fremden Menschen zusammen, da sie alle dasselbe Ziel verfolgen: Die Mannschaft zu unterstützen. Bei ausgelassener Stimmung, gemeinschaftliches singen und anheizen der Freude, ist es unter anderem die Aufgabe der Polizei für Sicherheit zu sorgen. Zum Beispiel durch Kontrollen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat nun auf die Beschwerde eines Fans reagiert. Ein Fußballfan, der bisher noch keine Straftat begangen hatte, wurde auf dem Weg zum Auswärtsspiel von der Polizei festgehalten. Laut der Polizei gehörte der Fußballfan der sogenannten „Ultra-Szene“ an. Bei der Durchsuchung, wurden jedoch keine Waffen, Sprühdosen oder sonstige Werkzeuge gefunden. Dennoch stufte die Polizei den Fußballfan als gefährlich ein. Mit anderen Worten, sie nahm eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Ordnungsgesetztes an.

Ingewahrsamnahme rechtmäßig oder rechtswidrig?

Der Fußballfan setzte sich folglich für eine gerichtliche Entscheidung ein um die Frage zu klären ob seine Ingewahrsamnahme rechtmäßig oder rechtswirdrig erfolgte.
Das Amtsgericht gab der Polizei Recht, woraufhin der Fan Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichte. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Ingewahrsamnahme eines Fußballfans durch die Polizei auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel rechtswidrig war. Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig gaben eine Begründung zu ihrer Entscheidung ab. Somit reichen die alleinige Zugehörigkeit zur „Ultra-Szene“ und die polizeiliche Führung in einer entsprechenden Kartei nicht aus, um ein Ingewahrsamnahm rechtmäßig durch zu führen.

Für die Zukunft

Wen die Polizei, wann und aus welchen Grund fest halten kann, wurde somit entschieden. Mit anderen Worten, der Fußballfan lag mit seinem Bauchgefühl richtig. Seine Intuition,  half ihm dabei ein Unrecht auf zu decken. Zukünftig wird jene Entscheidung des Oberlandegerichts für andere und ähnliche Fälle hilfreich sein. Somit brachte diese des Oberlandesgerichts ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringt. Sowohl für sich als auch für alle anderen Fans.

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