Wer muss beweisen, ob eine Beinprothese Vorteile für Paralympics-Athleten hat? Darüber entschied nun der Internationale Sportgerichtshof. Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) hat entschieden, dass die bisher bestehende Beweislastregel zulasten von behinderten Sportlern rechtswidrig und damit ungültig ist.