15. November 2020
Parteipolitische Neutralität im Sport: Was bedeutet das im konkreten Fall?

Parteipolitische Neutralität im Sport: Was bedeutet das im konkreten Fall?

Für Staatsorgane besteht grundsätzlich eine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Nach dem Demokratieprinzip gemäß Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.  Dementsprechend geht auch die politische Willensbildung vom Volk aus. Für die Staatsorgane, zu denen auch die Regierung und die ihr angehörenden Minister gehören, folgt daraus die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Somit ist es den Staatsorganen untersagt, vor einer Wahl in ihrer amtlichen Funktion für eine bestimmte Partei einzutreten.