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Sonderreglungen des DFB zum Infektionsschutz

Sonderreglungen des DFB zum Infektionsschutz

© Michal Jarmoluk auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Auszüge aus dem allgemeinverbindlichen Teil der Spielordnung des DFB

Angesichts der bekanntermaßen strengen Corona-Schutzmaßnahmen von Bund und Ländern lohnt sich auch ein Blick auf die Bestimmungen der Spielordnung des DFB, die hier auszugsweise dargestellt werden sollen.

Es fällt bereits bei einem flüchtigen Blick auf, dass an mancher Stelle kursiv gedruckte Sonderregelungen für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/2021 eingefügt wurden. Dabei handelt es sich um spezifische Regelungen, die angesichts der Corona-Pandemie getroffen wurden.

Aufgrund der Vielzahl derartiger Sonderregelungen, soll es bei einem kurzen Überblick einige der wichtigen Regelungen für die aktuelle Spielzeit (2020/2021) bleiben.

 

§ 4 Nr. 2 (Spielordnung und Spielwertung)

„Die Mitgliedsverbände können abweichende Regelungen zum Modus der Austragung einer Spielklasse oder Spielgruppe treffen. Dies gilt auch dann, wenn bereits begonnene Rundenspiele einer Spielklasse oder Spielgruppe aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden können.“

Einschätzung: Auch wenn die Ligen mit Beginn der aktuellen Spielzeit wieder in einen geordneten Betrieb zurückgekehrt sind, bleiben den Mitgliedsverbänden abweichende Regelungen weiterhin eröffnet. Zu denken wäre etwa an ein Playoff-System nach amerikanischem Vorbild. Relevant könnte eine derartige Regelung dann werden, wenn es tatsächlich erneut zu einer Corona-bedingten Unterbrechung des Spielbetriebes kommen würde.

 

§ 6 Nr. 6 Lit. b) (Verein/Kapitalgesellschaft in Insolvenz)

§ 6 enthält Maßnahmen für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Vereine der 3. Liga der Regionalliga und der höchsten Frauenligen für den Fall eines Insolvenzverfahrens. Wird innerhalb dieser Saison das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind maximal drei Punkte in Abzug zu bringen. Vergleichbare Regelungen wurden auch von der Deutschen Fußball Liga (DFL) verabschiedet.

 

§ 7 Nr. 1 und 2 (Spieljahr – Spielpause)

„Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt: Sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig werden, um das Spieljahr abschließen zu können, können der DFB und seine Mitgliedsverbände für ihre Spielklassen abweichende Regelungen für das Ende des Spieljahres und den Beginn des folgenden Spieljahres 2020/2021 beschließen (…).“

Einschätzung: Eine Verlängerung der Spielzeit 2020/21 ist demnach nach der aktuellen Spielordnung des DFB nicht erneut möglich. In § 7 wird jedoch an anderer Stelle festgestellt, dass – entgegen der sonst üblichen Regelung – kein Zeitraum von vier Wochen innerhalb eines Spieljahres von verbandsseitig angesetzten Spielen freizuhalten ist.

Damit könnten sich alternative Spielmodi nach § 4 anbieten, sollte es zu einer weiteren Verschärfung des Corona-bedingt eingeschränkten Spielbetriebes kommen.

Es besteht allerdings weiterhin eine Vielzahl an Regelungen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden sollen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Regelungen im Zusammenhang mit Vereinswechseln und Spielberechtigungen. Es sei hier exemplarisch die Regelung im Anschluss an § 23 (Vereinswechsel eines Vertragsspielers) aufgeführt. Demnach können die Mitgliedsverbände vorbehaltlich einer einheitlichen Festlegung durch den DFB-Vorstand insbesondere für Vertragsspieler, deren Vertrag beim abgegeben Verein durch Zeitablauf oder einvernehmliche Vertragsauflösung beendet ist, abweichende Regelung zum Zeitraum der Wechselperioden treffen.

 

Abschließende Bewertung

Der Allgemeine Teil der Spielordnung des DFB verschafft einen guten Überblick über den Gestaltungsfreiraum, den die Übergangsregelungen auch in der aktuellen Saison 2020/21 schaffen. Angesichts der stetig neu zu bewertenden Pandemie-Lage lohnt sich daher ein Blick auf die grundsätzlichen Möglichkeiten, die bestehen, um der Pandemie zu entgegnen. Eine erneute Verlängerung der Saison sieht die aktuelle Spielordnung des DFB zwar nicht vor, wohl aber die Durchführung alternativer Spielmodi. Angesichts der bevorstehenden EM 2021, die am 11. Juni 2021 beginnt, böten sich derartige Gestaltungen an.

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