Der Sport im Lichte der Corona-Pandemie 3: Liga-Pause

Rechtsanwältin Corinna vom Berg, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht beleuchtet angesichts der massiven Auswirkungen die „Corona“ auf allen gesellschaftlichen Ebenen hat regelmäßig rechtliche Fragestellungen der Protagonisten des Sports, wie Verbänden, Ligen oder Clubs, aber auch Veranstaltern, Sponsoren oder Dienstleistern. Gerne können Sie uns Ihre Anliegen per E – Mail übersenden.  

26 März 2020

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Die finanziellen Herausforderungen der Liga-Pause

Aufgrund der Liga-Pause bis zum 30. April 2020 warten auf die Clubs nun erhebliche finanzielle Herausforderungen – denn die Kosten für den Spielbetrieb und die Verträge der Spieler laufen weiter.

Grundsätzlich können weder die Clubs noch die Spieler den Vertrag vorzeitig beenden. Die Parteien sind verpflichtet die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen, so dass auch potenzielle künftige Transfererlöse– abgesehen von der wirtschaftlichen Entwicklung – gesichert sind. Daher muss der Spieler trainieren, und für den Fall, dass der Spielbetrieb trotz Pandemie fortgesetzt wird bis zum Vertragsende, das heißt bis mindestens zum 30. Juni 2020, für den Club an Spielen teilnehmen. Für die Clubs stellt sich damit bereits jetzt die Frage wie Vereinbarungen zu Pflichteinsätzen in Spielerverträge zu handhaben sind. Im Einzelfall wird zu prüfen sein, wie Sonderkündigungsrechte bei einem Abstieg oder Punkteinsatz- und Platzierungsprämien zu handhaben sind. 

Kurzarbeit für Spieler und Mitarbeiter

Um die Kosten gering zu halten, will der SV Meppen Kurzarbeit für Spieler und Mitarbeiter beantragen. Der SVM- Finanzvorstand Stefan Gette erklärte hierzu:

„Die Personalkosten bestimmen einen sehr großen Teil aller Ausgaben. Wir müssen die Ausgaben reduzieren, um damit den fehlenden Einnahmen zu begegnen. Es geht darum, durch Sparmaßnahmen eine drohende Insolvenz zu vermeiden.“

Dieser Artikel wurde verfasst von Corinna vom Berg, Rechtsanwältin und Partnerin, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, BA Kultur und Medienmanagement

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