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Geisterspiele im Fußball und deren rechtliche Herausforderungen

Geisterspiele im Fußball rechtliche Herausforderungen

Zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln fand am 11.03.2020 das erste Geisterspiel der deutschen Fußballgeschichte statt. Grund dafür ist die Corona Pandemie, die seit März der Grund für zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist. Ab dem 16.05 bis zum 27.06.2020 wurde die Saison schließlich ohne Zuschauer zu Ende gespielt. Geisterspiele sind nicht nur aus sportlicher, sondern auch aus rechtlicher Sicht eine Herausforderung. Auf die bestehenden Vertragsverhältnisse wirkt sich die Corona Pandemie in vielerlei Hinsicht aus.

Auch hier ist zunächst zu erwähnen, dass manche Verträge sog. „force-majeure“ Klauseln enthalten. Diese bestimmen dann vorrangig die Rechtsfolgen in Fällen von höherer Gewalt. Doch was bedeutet das nun?

Gutscheine als Rückerstattung

Bezüglich der Eintrittskarten verhält sich die Situation exakt wie bei einem Abbruch des Spielbetriebs. Für die Zuschauer ist die Saison in den Stadien ebenso beendet. Der Gesetzgeber hat den Vereinen hier die Möglichkeit gegeben den Preis für die Eintrittskarten in Gutscheinen rückzuerstatten.

Weiter ist klar, dass den Sponsoren ohne die Anwesenheit von Fans in den Stadien die Möglichkeit wegbricht, diesen Werbung für ihre Marke präsentieren zu können. Ein weitaus größerer Teil der Werbung erfolgt jedoch während der Übertragung der Spiele und auf Social Media. Die durch Geisterspiele weggefallene Möglichkeit, sich als Marke zu präsentieren sollte für die Sponsoren folglich schwer in Verhältnis zur verbleibenden Möglichkeit, Reichweite über die Geisterspiele zu generieren zu setzen sein. Da die betreffenden Verträge meistens auf Dauer angelegt sind und einzelne Leistungen nicht bis ins Detail mit einer Geldsumme beziffern, ist ein Teilrücktritt aufgrund der Unmöglichkeit der Leistung nur schwer umsetzbar. Auch eine Kündigung des Vertrags ist kaum vorstellbar. Schließlich ist keiner der beiden Vertragsteile für die Notwendigkeit von Geisterspielen verantwortlich und es erscheint eher verhältnismäßig eine Lösung über eine Vertragsanpassung zu suchen. Möglich wäre es zum einen den Umfang der Zahlungen an den jeweiligen Verein zu verringern (Die Sponsoren haben coronabedingt evtl. auch Interesse daran Geld einzusparen). Allerdings ergibt sich durch die leeren Ränge auch ein bisher ungenutztes Werbepotential. Zumindest eine Seite der leeren Ränge ist während großen Teilen der Übertragung dauerhaft im Bild. Hier können Werbebanner und dergleichen platziert werden. Im Zweifel würden hierdurch sogar mehr Menschen erreicht, als durch die Werbung am Zuschauer vor Ort. Dieses Potential wird in Deutschland noch nicht genutzt, ist aber zB. in England bereits (Wenn auch in begrenztem Umfang) zu sehen, so etwa an der Anfield Road beim FC Liverpool und an der Stamford Bridge beim FC Chelsea. Hierin könnte eine praktikable Möglichkeit liegen Sponsorenverträge für die kommende Saison anzugleichen.

Finanzielle Schäden für viele Beteiligte

Bezüglich der Stadionpacht kommt wie beim Abbruch des Ligabetriebs am ehesten eine Anpassung der Verträge in Betracht. Ohne die anwesenden Zuschauer im Stadion und die Möglichkeit an diese etwa Speisen und Getränke zu verkaufen, sinkt der wirtschaftliche Wert der gepachteten Stadien für die Vereine immens. Ein Geisterspiel könnte ja theoretisch auch auf dem Trainingsgelände durchgeführt werden. Hätten die Vertragspartner die Möglichkeit erkannt, dass Spiele eventuell vor leeren Rängen durchgeführt werden müssen, hätten sie dafür mit Sicherheit auch vertragliche Regelungen getroffen.

Finanzielle Probleme ergeben sich für die Vereine vor allem durch die enormen Summen, die durch die Spielergehälter auf sie zukommen. Ähnlich wie bei einem Abbruch der Saison wird eine Kündigung von Verträgen nicht in Betracht kommen, da andere Lösungen verhältnismäßiger erscheinen. Auch hier liegt die Lösung darin einvernehmliche Gehaltsverzichte mit den Spielern auszuhandeln. Der Fortbestand des Vereins dürfte schließlich auch in deren Interesse liegen.

Im Hinblick auf sonstige Dienstleister im Stadion wird danach zu unterscheiden sein, ob die Erbringung derer Leistungen noch möglich ist. 

Etwa Caterer und andere Dienstleister, die zur Verköstigung und Unterhaltung im Stadion angestellt wurden können ihre Leistungen nicht mehr erbringen. Man könnte noch diskutieren ob die Leistung lediglich darin liegt das Essen anzubieten, oder ob es tatsächlich an anwesende Zuschauer verkauft werden muss. Allerdings beinhalten die Hygienemaßnahmen, die für die Geisterspiele gelten, auch eine Obergrenze für anwesende Personen. Spätestens hier würde man folglich ausscheiden. Folglich müssten die Vereine für die unmöglich gewordenen Leistungen nicht mehr bezahlen und könnten bezüglich der restlichen Spielzeit von den Verträgen zurücktreten. Es kommt außerdem in Betracht dauerhaft geschlossene Verträge derart anzupassen, dass die Leistungen nur erbracht werden müssen, wenn das Publikum auch im Station ist.

Andere Dienstleister wir etwa Unternehmen, die Ordner und Security Personal zur Verfügung stellen, werden aufgrund der trotz allem bestehenden Sicherheitsauflagen vor Ort und in der gewohnten Funktion tätig sein. Allerdings wird der Aufwand in Sicherheitsfragen ohne die Zuschauer deutlich reduziert sein. Dementsprechend kommt auf Seiten der Vereine ein Anspruch auf Vertragsanpassung in Betracht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien, hätten Sie um die Möglichkeit von Geisterspielen gewusst, entsprechende Vorkehrungen in ihren Verträgen getroffen hätten.

Fazit

Geisterspiele werden uns in Anbetracht des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende Oktober wohl noch begleiten. Wie sich der weitere Kurs bezüglich einer eventuellen zweiten „COVID 19-Welle“ entwickelt, bleibt abzuwarten. Es handelt sich bei Fußballvereinen um große Unternehmen, diese werden sich mit ihren Sponsoren und Spielern folglich derart auf die neue Saison einstellen müssen, dass alle Beteiligten möglichst wenig Schaden durch die aktuelle Situation davontragen. Die einfachste Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen dürfte sein, dass Vereine, Spieler und Sponsoren an einem Strang ziehen und sich solidarisch zeigen. Es bleibt schlussendlich zu hoffen, dass Geisterspiele bald der Vergangenheit angehören.

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