Muss der Verein für seine Fans zahlen?

In der vergangenen Saison 2015/16 musste die Eintracht Frankfurt 175.000€ allein an Strafen an den DFB bezahlen. Damit sind sie Spitzenreiter in der Strafentabelle geworden. Zuletzt kam das Fehlverhalten seiner Fans, unter anderem durch Pyrotechnik und Beleidigungen, auch dem 1. FC Köln teuer zu stehen. Doch wer ist verantwortlich für diese Kosten? Der Sportrechtblog klärt auf.

4 April 2017

Pyrotechnik, Pyrotechnik, Der Einsatz von Pyrotechnik bereitet den Vereinen immer wieder Probleme. (© Rheinfussball)

Böllerwurf beim 1. FC Köln

Ein Zuschauer wirft während eines Fußballspiels einen Knallkörper, der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz unterfällt, auf den Unterrang, wo er detonierte. Durch die Explosion wurden sieben Zuschauer verletzt. In Folge dessen wurde der ausrichtende Verein vom DFB-Sportgericht zur Zahlung von 40.000,00 EUR verurteilt. Dies ließ der 1. FC Köln jedoch nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht.

Schadensersatzanspruch für den Verein

Der Bundesgerichtshof stellte dabei klar, dass ein Fan, der einen gezündeten Sprengkörper im Stadion wirft, auch für dieses Vergehen haften kann. In diesem Fall müsste er dem geschädigten Verein Schadensersatz in Höhe der Geldstrafe leisten.

Dies gilt auch wenn die Dauerkarte an einen Dritten weitergegeben wurde. In diesem Fall liegt eine Vertragsübernahme durch den Dritten vor, mit der Folge, dass der Zuschauer für das Spiel in die Rechte und Pflichten des Dauerkarteninhabers eingetreten ist.

Mit diesem Urteil hob der Bundesgerichtshof hervor, dass sich Vereine generell vom DFB verhängte Strafzahlungen zurückholen kann. Insbesondere vor dem Gedanken einer abschreckenden Wirkung einer solchen Strafe, kann dies positive Folgen für die Sicherheit in deutschen Fußballstadien haben.

 

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