Böllerwurf beim 1. FC Köln
Ein Zuschauer wirft während eines Fußballspiels einen Knallkörper, der aufgrund seiner Sprengenergie dem Sprengstoffgesetz unterfällt, auf den Unterrang, wo er detonierte. Durch die Explosion wurden sieben Zuschauer verletzt. In Folge dessen wurde der ausrichtende Verein vom DFB-Sportgericht zur Zahlung von 40.000,00 EUR verurteilt. Dies ließ der 1. FC Köln jedoch nicht auf sich sitzen und zog vor Gericht.
Schadensersatzanspruch für den Verein
Der Bundesgerichtshof stellte dabei klar, dass ein Fan, der einen gezündeten Sprengkörper im Stadion wirft, auch für dieses Vergehen haften kann. In diesem Fall müsste er dem geschädigten Verein Schadensersatz in Höhe der Geldstrafe leisten.
Dies gilt auch wenn die Dauerkarte an einen Dritten weitergegeben wurde. In diesem Fall liegt eine Vertragsübernahme durch den Dritten vor, mit der Folge, dass der Zuschauer für das Spiel in die Rechte und Pflichten des Dauerkarteninhabers eingetreten ist.
Mit diesem Urteil hob der Bundesgerichtshof hervor, dass sich Vereine generell vom DFB verhängte Strafzahlungen zurückholen kann. Insbesondere vor dem Gedanken einer abschreckenden Wirkung einer solchen Strafe, kann dies positive Folgen für die Sicherheit in deutschen Fußballstadien haben.
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