Bisher war es gemäß Artikel 3 des Spielervermittler- Reglements der FIFA so, dass Personen, die als Spielervermittler tätig werden wollten dafür beim zuständigen Landesverband eine Lizenz beantragen mussten, die nur unter strengen Voraussetzungen erteilt wurde. Auf diese Weise wurde der Zugang zum Markt der Spielervermittler stark limitiert.
Zum 01.04.2015 hat die FIFA jedoch eine Regeländerung beschlossen und das Lizenzsierungsverfahren abgeschafft. Die Vermittler müssen künftig lediglich beim Verband registrieren lassen, dass sie an Transaktionen beteiligt sind. Zudem muss sich der Verband gemäß Artikel 4 des neuen Spielervermittler- Reglements davon überzeugen, dass der fragliche Vermittler einen „tadellosen Leumund“ hat. Was genau das bedeutet bleibt unklar. Leumund bezeichnet im Grunde den Ruf einer Person. Tadelloser Leumund meint also lediglich, dass die Person einen guten Ruf genießt, also etwa nicht vorbestraft ist. Die fachliche Eignung der Person wird jedoch nur bedingt geprüft.
Diese Regeländerung musste von allen Landesverbänden, also auch vom DFB entsprechend umgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass der Zugang zum Markt der Spielerberater erheblich vereinfacht wurde, sodass prinzipiell fast jeder Spielerberater werden kann. Somit entsteht die Sorge, dass nun viele Menschen in den ohnehin umkämpften Markt der Spielerberater einsteigen wollen. Der erfahrene Firmenchef kann nun theoretisch ebenso Spielervermittler werden wie die Hausfrau, die noch nie ein Fußballspiel gesehen hat.
Welche Folgen die Regeländerung tatsächlich hat und wie viele Menschen sich wirklich als Spielerberater versuchen möchten, wird sich erst in der nächsten Wechselperiode im Sommer zeigen. Die FIFA hat auf jeden Fall durch diese Regeländerung für jede Menge Unsicherheit in der Branche gesorgt.