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Der Unterschied zwischen Leihe und Transfer im Sport Sportrecht

© andibreit auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Das Transferfenster hat sich geschlossen und auch in dieser Transferperiode gingen wieder viele Leihgeschäfte über die Bühne. Daraus kann eine Win-Win-Situation für Spieler und Verein entstehen. Aber welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei einer Leihe eigentlich erfüllt sein? Und worin besteht der Unterschied zwischen Leihe und Transfer?

 

Sprungbrett für Kroos, Lahm und Kramer

Egal ob Toni Kroos, Christoph Kramer oder Philipp Lahm: Ein Leihgeschäft kann ein Riesen-Sprungbrett für die Karriere sein. Denn wer als junger Profi den Sprung in die erste Elf nicht schafft, kann mit einer Leihe Spielpraxis sammeln. Davon können Spieler wie auch Vereine enorm profitieren. Die Clubs haben die Möglichkeit, einen unzufriedenen Ersatzspieler „schleifen“ zu lassen und ihn anschließend mit höherem Marktwert zurückzubekommen.
Worin unterscheidet sich die Leihe vom Transfer?
„Der einzige Unterschied bei einer Leihe in rechtlicher Hinsicht ist, dass der verliehene Spieler einen Vertrag bei dem abgebenden Verein besitzen muss, der mindestens noch ein Kalenderjahr über den vereinbarten Zeitraum der Leihe hinaus gültig ist“, sagt Rechtsanwältin Corinna vom Berg. „Damit soll verhindert werden, dass unerwünschte Spieler verliehen werden und dann nach Ablauf der Leihe vereinslos sind.“
Ansonsten gelten beim Verleihen eines Spielers aber die gleichen Kriterien wie bei einem „gewöhnlichen Transfer“. So muss zum Beispiel auch die Transferperiode eingehalten werden. „Eine Leihdauer muss sich deshalb auch mindestens auf die Zeit zwischen zwei Transferperioden erstrecken“, so Corinna vom Berg. Sie dauert also mindestens sechs Monate.

Sonderfall: Leihen von U23-Spielern ins Ausland

Zu Problemen kann es bei Leihgeschäfte von Spielern unter 23 Jahren ins Ausland kommen. Denn hier ist laut FIFA-Reglement eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein verpflichtend. Beide Mannschaften können das Problem aber lösen, indem vertraglich festgehalten wird, ob die Leihgebühr eine Ausbildungsentschädigung enthält oder nicht.
Ein Leihgeschäft kann sich sowohl für den Spieler, als auch für den Verein lohnen. Rein rechtlich unterscheidet sich die Leihe nur minimal von einem gewöhnlichen Transfer: Der Spieler muss noch mindestens ein Jahr nach der Leihe beim abgebenden Verein unter Vertrag stehen. Das schützt ihn vor der Vereinslosigkeit.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.

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Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.