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Sport am Rande der Kriminalität – Wann werden Regelverstöße strafrechtlich relevant?

Sport am Rande der Kriminalität - Wann werden Regelverstöße strafrechtlich relevant?

© planet_fox - pixabay

„Wo gehobelt wird, fallen Späne“ ist ein Sprichwort, das sich besonders im Bereich der Kontaktsportarten immer wieder als zutreffend herausstellt. Doch stellt sich im Hinblick auf besonders brutale Fouls oder andere Regelverstöße immer wieder die Frage, ob es sich hier lediglich um sportlichen Übereifer handelt, der zu einer verbandsinternen Sanktion führen kann, oder ob dieser auch strafrechtlich relevant werden kann und Schadensersatzansprüche mit sich bringt.

Das jüngste Beispiel, das mediales Aufsehen erregte, ereignete sich im Zuge der Polen Rundfahrt im Radsport in Kattowitz. In der Zieleinfahrt wurde ein Teilnehmer während des Schlusssprints von einem anderen von der Fahrbahn in ein Absperrgitter abgedrängt und in Folge dessen sogar ins künstliche Koma versetzt.

Auch das Foul an Michael Ballack, das dazu führte, dass er nicht an der Weltmeisterschaft 2010 teilnehmen konnte, dürfte einigen noch in Erinnerung sein. Doch könnte man dies nach deutschem Recht strafrechtlich verfolgen?

Wann können Regelverstöße strafrechtlich relevant werden?

In Bezug auf diese Frage scheiden sich die Geister. Verurteilungen aufgrund brutaler Fouls im Fußball sind allerdings in der Vergangenheit durchaus vorgekommen. Im Amateursportbereich bejahte etwa am 21.03.2015 das LG Bochum eine Schadensersatzpflicht aufgrund eines besonders groben Fouls und das OLG Celle hat erst im Juli eine vorinstanzliche Verurteilung eines Frustfouls als Körperverletzung bestätigt.

Wo aber die Grenze zwischen sportlicher Betätigung und strafrechtlich relevanter Handlung zu ziehen ist, wurde in der juristischen Welt, ausführlich diskutiert. Teils wird angenommen, dass Körperverletzungen immer dann strafbar sein sollen, wenn die Sportart nicht ausdrücklich die Verletzung anderer Sportler beinhaltet (wie z.B. beim Boxen).

Fazit

In der Rechtsprechung wird eine Strafbarkeit heute nach der sozialen Gesamtanschauung der betreffenden Handlung beurteilt. Es ist also zu prüfen, inwieweit die Handlung im Verlauf der jeweiligen Sportarten noch innerhalb dessen liegt, was alle Spieler erwarten und das sie auch stillschweigend hinnehmen. Oftmals kommt es auch unabsichtlich und ohne strafbare Fahrlässigkeit zu tragischen Verletzungen, die dann aber nicht strafbar sind. Ob eine Grätsche im Fußball oder ein Tackling im Basketball über das für die Sportart noch zumutbare hinausgeht ist folglich eine Einzelfallentscheidung.

Für die Beurteilung des Unfalls auf der Radstrecke bleibt abzuwarten, ob die polnischen Behörden Anklage erheben.

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