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Rechtliche Gesichtspunkte beim Spielertransfer

Rechtliche Gesichtspunkte beim Spielertransfer - sportrechtblog vom Berg und Partner

Welche rechtlichen Gesichtspunkte sind eigentlich im Zusammenhang mit dem Spielertransfer zu berücksichtigen?

Ein Sportler beschäftigt sich in der Regel mit der Frage, wie er verhindern kann, zu sehr an den Verein gebunden zu sein. Ein Verein ist dagegen bestrebt einen Sportler möglichst lange an sich zu binden. In beiden Fällen geht es um Vertragslaufzeiten und andere Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag, die für einen Spielertransfer relevant werden können.

 

Vor- und Nachteile von langfristigen Arbeitsverträgen

Langfristige Verträge haben in erster Linie Vorteile für den Verein, der dadurch mehr Planungssicherheit über mehrere Jahre hat. Er kann Leistungsträger möglichst lange an sich binden und im Falle eines vorzeitigen Spielertransfers eine Ablösesumme verlangen. Auch für den Sportler kann ein langfristiger Vertrag von Vorteil sein, denn auch er erhält dadurch Planungssicherheit und weiß, dass er sich während der Vertragslaufzeit keine Gedanken um einen neuen Verein machen muss.

Ein langfristiger Vertrag kann allerdings auch Nachteile für einen Sportler mit sich bringen, wenn der Sportler seinen jetzigen Verein nur als „Durchgangsstation“ ansieht, um sich an die Liga zu gewöhnen und dann relativ schnell zu einem besseren Verein zu wechseln. Zwar besteht auch hier die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag gegen eine bestimmte Ablösesumme zu schließen. Das setzt allerdings die Zustimmung des bisherigen Vereines voraus. Insofern legt der Sportler sein Schicksal mit einem langfristigen Vertrag komplett in die Hände seines Vereins.

 

Vor- und Nachteile von kurzfristigen Arbeitsverträgen

Für den Sportler kann eine kurze Vertragslaufzeit sehr reizvoll sein, da ein Verein nach Vertragsablauf keine Ablösesumme mehr für den Sportler verlangen darf.

Sportler, die ihren Verein ablösefrei verlassen können, sind auf dem Transfermarkt in der Regel besonders begehrt. Insbesondere Leistungsträger werden von anderen Vereinen umworben und können sich sportlich und finanziell erheblich verbessern. Sie können bei ihrem bisherigen Verein deutlich bessere Vertragskonditionen aushandeln.

Gerade im Sport kann man nicht vorhersehen, wie sich ein Sportler in seinem Verein entwickelt. Ein kurzer Vertrag kann daher auch zum Nachteil des Sportlers werden, wenn er aufgrund von Verletzungen langfristig nicht spielen kann oder schlicht nicht in das (sich immer wieder ändernde) Konzept des Trainers passt und deshalb nicht zum Einsatz kommt. Jedes Jahr finden viele Sportler keinen neuen Verein, weil sie sowohl für neue Vereine als auch für den bisherigen Verein uninteressant geworden sind.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge

Grundsätzlich können die Parteien den Inhalt eines Vertrages aufgrund der Vertragsfreiheit frei bestimmen. Allerdings werden der Vertragsfreiheit durch bestimmte gesetzliche Regelungen, wie z. B. die guten Sitten nach § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Grenzen gesetzt. Bei Arbeitsverträgen sind insbesondere die Vorschriften zu berücksichtigen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. Zwingende gesetzliche Vorschriften dürfen selbst dann nicht verletzt werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

 

Befristung von Arbeitsverträgen

Bei der Befristung von Arbeitsverträgen stellt sich immer wieder die Frage, ob diese überhaupt zulässig ist. Bei der Befristung müssen insbesondere die Voraussetzungen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) beachtet werden. Gemäß § 14 I 1 TzBfG ist eine Befristung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zulässig. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 I Nr. 4 TzBfG vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt.

Der Sport lebt gerade auch von den häufigen Veränderungen und den Leistungsschüben der Sportler. Kein Sportler kann dauerhaft seine Leistungsfähigkeit gleichhalten. Formschwankungen sind an der Tagesordnung. Auch ändern sich Spielsysteme und taktische Ausrichtungen immer wieder, so dass einzelne Sportler plötzlich in den Planungen der Trainer keine Rolle mehr spielen. Durch befristete Verträge können Sportler und Vereine auf die dynamischen Veränderungen des Sports reagieren, so dass für die Befristung der Arbeitsverträge im Bereich des Sports ein sachlicher Grund vorliegt.

 

Vertragsklauseln bei Arbeitsverträgen

Ausstiegsklausel

Um den Sportler vor den oben genannten Nachteilen von langfristigen Arbeitsverhältnissen zu beschützen, besteht die Möglichkeit verschiedene Klauseln in einen längerfristigen Vertrag einzubeziehen. Möglich ist beispielsweise eine sogenannte Ausstiegsklausel, die es dem Sportler erlaubt, den Verein zu verlassen, wenn ein anderer Verein die im Vertrag festgesetzte Ablösesumme bezahlt.

Dies hat für den Sportler den Vorteil, dass ein Vereinswechsel alleine von einer Einigung zwischen ihm und dem neuen Verein abhängt. Der bisherige Verein hat dann bei einem Vereinswechsel kein Mitspracherecht. Findet sich hingegen kein Verein, der die Ablösesumme bezahlen möchte, läuft der Vertrag zwischen dem bisherigen Verein und dem Sportler einfach weiter.

 

Verlängerungsklausel

Für den Fall, dass der Sportler gerne langfristig in dem Verein bleiben möchte, kann der Sportler auch eine Klausel aushandeln, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn der Sportler eine bestimmte Anzahl von Spielen erreicht. Allerdings ist eine solche Klausel auch mit Risiken verbunden.

Eine Verletzung kann schnell dazu führen, dass der Sportler mehrere Monate ausfällt und deshalb die erforderliche Anzahl an Spielen nicht erreicht, obwohl er eigentlich Leistungsträger ist. Zudem besteht das Risiko, dass der Verein dafür sorgt, dass der Sportler nicht die erforderliche Anzahl an Spielen erreicht, indem der Sportler nicht mehr aufgestellt wird. Auf diese Weise muss der Verein den Vertrag nicht verlängern.

 

Ligaklausel

Weiterhin können die Parteien einen Vertrag so abschließen, dass er nur für eine bestimmte Liga gültig ist. Das hat den Vorteil, dass der Sportler den Verein beispielsweise bei einem Abstieg automatisch verlassen könnte. Ebenso sind solche Klauseln möglich für den Fall, dass der Verein sportliche Ziele wie die Qualifikation für internationale Wettbewerbe nicht erreicht.

Ein Nachteil kann sich auch hier ergeben, wenn der Sportler aufgrund der Vertragsklausel den Verein verlässt, ohne dass ein anderer Verein ihn verpflichten möchte. Dann steht der Sportler ohne Verein und Vertrag da.

 

Die beste Option für Sportler: Langfristiger Arbeitsvertrag mit Ausstiegsklausel

Letztendlich sind die Vertragsparteien in der Vereinbarung der Vertragslaufzeit und der Ausgestaltung der Vertragsklauseln grundsätzlich frei. Für den Sportler ist die günstigste Alternative in den meisten Fällen ein langfristiger Vertrag mit einer Ausstiegsklausel. Mit einem solchen Arbeitsvertrag ist der Sportler ausreichend abgesichert, ohne sich zu sehr an den Verein binden zu müssen.

 

 

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen.

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