Hintergrund der Klage
Die Klage gegen den DFB richtet sich gegen einzelne Regelungen des RfSV, das seit dem 01. April 2015 gilt. Mit der Klage wird unter anderem beantragt, dass der DFB es unterlässt, Vereinen oder Spielern zu verbieten, die Dienste von Vermittlern in Anspruch zu nehmen, die nicht beim DFB registriert sind. Außerdem soll der DFB auch solche Vermittler registrieren müssen, die sich nicht verpflichtet haben, die entsprechenden Regeln der FIFA und des DFB einzuhalten. Der DFB soll es unterlassen, Vereinen oder Spielern zu verbieten, Provisionen für die Vermittlung eines minderjährigen Spielers zu zahlen. Ebenso soll es dem DFB untersagt werden, dass er Spieler und Vereine zur Offenlegung von Einzelheiten aller vereinbarten Vergütungen und Zahlungen an den Vermittler verpflichtet.
Bisherige Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat im Urteil vom 24. Oktober 2019 die Klage überwiegend abgewiesen. Die Kläger legten Berufung ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bestätigte mit Urteil vom 30. November 2021 (Az. 11 U 172/19) die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen. Das OLG Frankfurt a.M. sprach sich für ein Verbot aus, dass Vermittler nur beim DFB zu registrieren seien, wenn sie sich den einschlägigen Regeln der FIFA und des DFB unterwerfen. Der DFB hat es zu unterlassen, eine prozentuale Beteiligung an einem Weitertransfer in bestimmten Konstellationen zu verbieten. Es bleibt laut OLG Frankfurt a.M. jedoch dabei, dass die Berater für die Vermittlung minderjähriger Talente keine Provision erhalten dürfen. Außerdem sind Spieler und Vereine auch weiterhin zur Offenlegung von Einzelheiten aller vereinbarten Vergütungen und Zahlungen an den Vermittler verpflichtet.
Der BGH wird am 28. Februar 2023 zu diesen Fragen verhandeln. Mit einer Entscheidung ist ab diesen Tag zu rechnen – kann aber auch noch mehrere Wochen auf sich warten lassen.