Der Fall Petralito gegen den 1. FC Köln
Das Landgericht Köln wies in einem Urteil vom 09.12.2019 die Klage der Petralito Sport Service GmbH gegen den 1. FC Köln auf Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von zwei Millionen Euro ab.
Der Geschäftsführer der GmbH ist der Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito. Dieser hatte behauptet, einen entscheidenden Anteil am Transfer des damaligen Kölner Spielers Anthony Modeste zum chinesischen Club FC Tianjin gehabt zu haben. Aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit forderte er vom Kölner Verein eine Provision.
Dem folgte das Landgericht Köln nicht. Das prominenteste Beweismittel im Prozess war die Zeugenvernehmung des italienischen Weltmeisters von 2007, Fabio Cannavaro. Dieser war in der Saison 16/17 Trainer Tianjins. Er sagte aus, Petralito habe ihn auf Modeste aufmerksam gemacht. Das Gericht entschied jedoch, es habe keinen wesentlichen Beitrag des Spielervermittlers Petralito zum Abschluss des Transfervertrages gegeben. Auch nach der Aussage Cannavaros kam es zu keiner anderen Überzeugung.
Was ist eigentlich ein Vermittlungsvertrag und wie kommt er zustande?
Ein solcher Vermittlungsvertrag ist ein Maklervertrag im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB. Inhalt der Vermittlungstätigkeit ist das Herbeiführen von Vertragsverhandlungen, in denen der Vermittler auf einen Abschluss durch die Vertragsparteien hinwirkt. Ein Honoraranspruch entsteht jedoch erst, wenn der zu vermittelnde Vertrag wirksam zustande gekommen und der Vermittler hierfür ursächlich geworden ist. Der Makler muss also die Abschlussbereitschaft des Dritten in nicht unbedeutender Weise gefördert haben.
Fazit: Was bedeutet das nun für Petralito?
An dieser Ursächlichkeit Petralitos schien es nach Ansicht des LG Köln gefehlt zu haben. Laut Pressemitteilung des Gerichtes stehe nicht fest, dass Trainer Cannavaro durch Gespräche mit Petralito von einer Verpflichtung Modestes überzeugt wurde. Petralito kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.
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