Dopingkontrollen – wie viel Kontrolle ist erlaubt?

Dopingkontrollen gehören heutzutage im Sport dazu. Im Fußball werden Athleten beim Training und bei Wettkämpfen kontrolliert. Die Kontrollen werden von der NADA durchgeführt. Anders als bei Individualsportlern, bei denen Trainingsorte oft variieren, halten sich Fußballer während einer Saison meist auf dem Vereinsgelände auf. Im Sportrechtblog erfahrt ihr, welche Berührungspunkte es zwischen Dopingkontrollen und Persönlichkeitsrechten von Sportlern gibt.

25 Oktober 2017

Dopingkontrollen, 01 03 2017 Fussball DFB Pokal 2016 2017 Viertelfinale FC Bayern München FC Schalke 04 in der A, Der Dopingbeauftragter der NADA begleitet Leon Goretzka (FC Schalke 04) zur Dopingkontrolle nach dem Spiel in den Kabinentrakt. PUBLICATIONxNOTxINxSUI

Dopingkontrollen: Abstimmung zwischen DFB und NADA

Die den Trainingskontrollen der NADA unterliegenden Fußballspieler werden von der NADA nach bestimmten Risikokriterien unterschieden und entsprechenden Kontrollgruppen zugeordnet, aus denen sich dann die Qualität und Quantität der Kontrollmaßnahmen ergeben. Spieler, die dem Testpool angehören, sind verpflichtet ihre Abmeldung und Abwesenheit mitzuteilen.

Zusätzlich meldet auch der DFB an die NADA alle notwendigen Informationen zu Wettkämpfen sowie eine Übersicht der zentralen Trainingsmaßnahmen der National- und Olympiamannschaften sowie der Clubs der 1. und 2. Bundesliga der Männer. Darüber hinaus stellt der DFB sicher, dass der NADA auch jeweils wöchentlich Ort und Zeit sämtlicher Trainingsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Eingriffe in die Privatsphäre der Sportler

Die Ansammlung von Daten stellt einen Eingriff in den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts der Spieler und insbesondere den ihres Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar. Diese Rechte werden in Deutschland vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs ist danach zu fragen, ob und inwieweit die Erhebung der Daten zu dem angestrebten Zweck erforderlich und der Eingriff insgesamt angemessen erscheint. Hierbei muss eine Interessenabwägung zwischen dem Recht des Sportlers auf Privatsphäre und der Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit des Sports durchgeführt werden.

Sonderrolle des Fußballs als Mannschaftssportart

Bei Mannschaftssportarten wie Fußball stellt sich die Frage, ob es für die Erreichung des Zwecks der Durchführung von unangemeldeten Dopingkontrollen nicht ebenso ausreicht, wenn die Eingabe der Aufenthaltsdaten über die Mannschaft erfolgt. In diesem Zusammenhang wird von den internationalen Fußballverbänden FIFA und UEFA geltend gemacht, dass der Fußball sich als Mannschaftssportart in einer Sonderrolle befinde und die Spezifika des Fußballs zu berücksichtigen seien. So seien Mannschaftssportler, die 6 von 7 Tagen im Vereinsumfeld trainieren im Unterschied zu Individualsportlern, die für sich alleine trainieren, leicht für Kontrollen zu lokalisieren.

Ihr interessiert euch für das Thema Dopingkontrollen? Hier erfahrt mehr: Doping im Leistungssport: Das müsst ihr wissen!

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