Kein Trend in Deutschland
In anderen europäischen Topligen wie England, Frankreich und Co. können Fußballvereine von Investoren geführt werden. Das ist in Deutschland nicht möglich. Ein Beispiel: Der Transfer von Neymar zu Paris Saint-Germain sorgte zur damaligen Zeit für viel Furore. Der katarische Geschäftsführer Nasser Al-Khelaifi hat den Transfer maßgeblich herbeigeführt. Der Verein aus dem Pariser Vorort gehört zu 100 Prozent der Firma Qatar Sports Investments. Die Frage, die sich viele stellen: Warum sind solche Übernahmen in der Bundesliga verboten? Das legt die 50+1 Regel fest.
50 + 1 Regel - Das musst Du wissen
Die 50+1 Regel findet sich in den Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL). Es ist Kapitalanlegern nicht erlaubt, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften gänzlich zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profi-Teams ausgegliedert haben. Genauer gesagt: Möchte ein Investor einer deutschen Sportkapitalgesellschaft Anteile erwerben, gilt es: Eine Minderheitsbeteiligung bis 49% ist verbandsrechtrechtlich zulässig. Eine Mehrheitsbeteiligung von über 50% ist jedoch nicht erlaubt. Nach der DFB-Satzung des Ligaverbandes kann eine Kapitalgesellschaft im Profifußball nur dann eine Lizenz erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sich zu dem Zeitpunkt der Bewerbung für eine Lizenz sportlich für die Teilnahme qualifiziert hat.
Und wie sieht es mit dem Hauptverein aus? Dieser ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt (Kapitalgesellschaft), wenn er über 50 % der Stimmanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigener verfügt. In der Bundesliga bestätigen wenige Ausnahmen die Regel.
50+1 Regel - Ausnahmen sind möglich
Trotz der 50+1 Regel, kann ein Investor auch in Deutschland die Mehrheit erwerben. Voraussetzung ist, dass er eine 20-jährige Förderung im Verein nachweisen kann. Zu nennen sind an dieser Stelle Beispiele wie Bayer 04 Leverkusen, VfL Wolfsburg oder auch die TSG Hoffenheim. So hat beispielsweise Dietmar Hopp in Hoffenheim die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernommen.
Es wird deutlich, dass es einen großen Unterschied beim Thema 50+1 Regel gibt. In Topligen wie England, Frankreich und Co. können Fußballvereine von Investoren geführt werden. In Deutschland ist dies nicht so einfach umzusetzen.