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Doping im Leistungssport – Alles Wissenswerte zum Thema

Doping im Leistungssport – Alles Wissenswerte zum Thema

Doping im Sport ist ein heiß diskutiertes Thema. Ein besonders großer Doping-Skandal wurde damals in Brasilien durch einen ARD-Report aufgedeckt.  Laut diesem, wurden auch ehemalige Fußball-Nationalspieler verdächtigt. Es stellt sich die Frage: Wie werden Leistungssportler eigentlich kontrolliert, ob sie unerlaubte Mittel zur Leistungssteigerung einnehmen oder nicht?

Rechtsanwältin Corinna vom Berg beantwortet die wichtigsten Fragen und hat dabei auch die Rechte und Pflichten der Sportler im Blick.

Doping – Wie erfolgt die Kontrolle?

Zum Schutz des sauberen Sportes, hat die NADA ein Ressort, in welchem sich alles um die Kontrollen der Sportler – hinsichtlich der Einnahme unerlaubter Dopingmittel – dreht. Das Ressort Doping-Kontroll-System (DKS) ist für die Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung von Dopingkontrollen im deutschen Spitzensport verantwortlich. Diese Kontrollen können sowohl innerhalb (Wettkampfkontrollen) als auch außerhalb (Trainingskontrollen) von Wettkämpfen stattfinden. Alle Kontrollen werden nach dem weltweit gültigen WADA-Code (Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen) durchgeführt. Das DKS stellt zudem ein einheitliches Kontrollsystem in Deutschland sicher, welches standardisierte Abläufe, professionell ausgebildetes Personal und klar formulierte Rechte und Pflichten für die Sportler gewährleistet.

Wie läuft die Doping-Kontrolle ab?

Doping-Kontrollen erfolgen in der Regel nach dem Ende des Wettkampfes. Der Helfer des Anti-Dopingkommissars, Chaperon genannt, informiert den Sportler nach dem Wettkampf über die Doping-Kontrolle. Seit der Saison 2009/2010 werden die Chaperons beispielsweise auch in der deutschen Bundesliga von der NADA eingesetzt.   

Der Chaperon trägt dem Sportler seine Rechte und Pflichten vor und übergibt diese dem Sportler schriftlich. Genau ab jetzt ist der Sportler unter der ständigen Kontrolle des Chaperons und muss unverzüglich die Dopingkontrollstation aufsuchen. Die Doping-Kontrollen finden in einem speziell eingerichteten Kontrollraum statt, der die Privatsphäre des Sportlers ausreichend schützt.           

Die NADA legt fest, welche Sportler ausgewählt werden. Platzierung, Name (gezielte Kontrolle) oder auch das Los entscheiden hier. Gibt der Sportler seine Probe ab, ist für ihn der Vorgang der Doping-Kontrolle abgeschlossen.

Darauf müssen Sportler bei Doping-Kontrollen achten!

Während der Doping-Kontrollen, hat der Sportler Rechten und Pflichten. Es gibt beispielsweise das Recht, eine Vertrauensperson auszuwählen, die einen zur Kontrolle begleiten darf. Meist haben die Fußballvereine dafür einen Beauftragten aus dem Trainerstab, der den kontrollierten Sportler auf dem Weg in den Kontrollraum begleitet. Zudem kann man darauf bestehen, dass der Kontrolleur bei Urinproben vom gleichen Geschlecht ist. Unregelmäßigkeiten und Kritik kann man am Ende der Kontrolle auf dem Dopingkontrollformular vermerken.         

Die Pflichten bestehen in erster Linie darin, nach entsprechender Aufforderung einer Kontrolle, diese auch durchzuführen. Bei Verweigerung der Doping-Kontrolle durch den Sportler, droht eine Strafe. Zudem müssen alle eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die in den letzten sieben Tagen vor der Kontrolle eingenommen wurden, wahrheitsgemäß angegeben werden. Außerdem ist der Sportler verpflichtet sich einer zweiten Probe zu unterziehen, falls der Kontrolleur eine zweite Probe angeordnet.         

Zum Alltag eines Sportlers im Leistungsbereich, gehören Doping-Kontrollen dazu.

 

Fazit

Das Doping-Kontroll-System (DKS) der NADA sorgt für einen einheitlichen Ablauf der Dopingkontrollen im deutschen Spitzensport. Es gibt ein klares Schema, was den genauen Ablauf einer Doping-Kontrolle angeht und welches für die Sportler Rechte und Pflichten mit sich bringt. Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft. 

 
 

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