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Ausländerregelungen im Basketball

Ausländerregelung im Basketball_Sportrechtblog_Rechtsanwälte vom Berg und Partner

© PDPics auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Die Ausländerregelung als solche

Als Ausländerregelung bezeichnet man im Mannschaftssport die Möglichkeit eines Sportverbands ausländische Spieler im Wettkampf einzusetzen oder auszuschließen.

Die DBLO (Deutsche Basketball Bundesliga Ordnung) schreibt in § 15 für die erste Damenliga vor, dass pro Mannschaft 3 Nicht-EU-Spielerinnen eingesetzt werden dürfen.

Eine vergleichbare Regelung findet sich auch in der Spielordnung der Herren (BBL-Spielordnung): dort gilt die sog. 6+6 Regelung. In einem Basketballteam, bestehend aus einem 12-köpfigen Kader, dürfen maximal 6 Nicht-EU-Spieler pro Spiel teilnehmen.

Was zuerst einmal unverständlich klingt findet seinen Hintergrund in der Förderung des nationalen Sportnachwuchses und ist europäisch üblich, um die Spielzeit nationaler Spieler zu erhöhen.

In Fachkreisen ist die Ausländerregelung umstritten. Viele Stimmen kritisieren, die Regelung greife zu sehr in das Spielgeschehen ein, indem Trainer bei Auswechseln stets auf die Quotelung des Kaders achten müssen und Gefahr laufen, in Erklärungsnot zu kommen.

Verstößt ein Team gegen die Ausländerregelung so gilt dies als technisches Foul.

Unterschied zwischen der Herren- und der Damenliga

Dem aufmerksamen Leser wird die dargelegte Andersbehandlung von Ausländern in der Herren- und in der Damenliga aufgefallen sein. Wie ist das vereinbar mit dem rechtlichen Grundsatz „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“ zu behandeln? Der sachliche Anknüpfungspunkt der die unterschiedliche Handhabe in der Herren- und der Damenliga erklärt ist die unterschiedliche Verteilung der Spielzeit. In der Damenliga ist es weitaus üblicher, dass Spielerinnen eine ganze Spielzeit durchspielen. Grundsätzlich ist die Einwechselfluktuation in den männlichen Teams höher. Um zu gewährleisten, dass ein Team während einer Spielzeit nicht aus über 50% ausländischen Spielern besteht, beträgt die Grenze bei den Frauen drei Spielerinnen und bei den Herren sechs.

 

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Ausnahmen bestätigen die Regel

Eine Ausnahme der oben dargestellten Ausländerregelung bilden die sog. Homegrown Player. Dabei handelt es sich um Spieler, die im frühen Jugendalter für eine gewisse Zeit für einen Verein gespielt haben, der der dem Deutschen Basketball Bund (DBB) angehört. Auch in der Ausnahmeregelung ist Spielverordnung der Frauen wesentlich strenger und enger als die der Männer. Über die Hintergründe dieser Andersbehandlung lässt sich spekulieren und sicherlich diskutieren.

Europäisierung der nationalen Mannschaften

Doch wie sieht die Lage innerhalb der EU aus? Seit dem Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 1955 ist sich die EU einig: auch Profi-Sportlern kommt innerhalb des europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit zugute. Nach diesem Grundsatz sind auf dem Arbeitsmarkt der EU alle EU-Bürger gleich zu behandeln.

In besagtem Urteil ging der Profi-Fußballer gegen bestehende Restriktionen, namentlich hohe Ablösesummen nach Vertragsende zu Lasten von Spielern aus dem EU-Ausland, vor. Mit Urteil des EuGHs durften nun beliebig viele Ausländische Spieler aus dem EU-Ausland in den nationalen Teams spielen. Das Urteil hatte weitreichende Folgen für den Profisport. Die nationalen Ligen im Mannschaftssport „europäisierten“ sich.

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.