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6. November 2022
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Überraschende Wendung im Fall Pechstein (2022)

Wendung im Fall Claudia Pechstein - sportrechtblog

© Stefan Schweihofer auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Der Fall um Claudia Pechstein aus dem Jahr 2009 nimmt 2022 nochmal eine überraschende Wendung und sorgt für neue Schlagzeilen zum Pechstein Urteil.

 

Hintergrund: Doping-Vorwürfe im Jahr 2009

2009 verschwand die damals 27 Jahre alte, mehrfache Olympiasiegerin Claudia Pechstein erstmal für 2 Jahre von der Eiskunstfläche. Grund für ihren unfreiwilligen Ausstieg war die Sperre durch die Internationale Eislauf-Union (ISU). In Pechsteins Blutwerten habe man Auffälligkeiten gefunden, die auf Doping hinwiesen, so die Begründung der ISU. Pechstein wies jegliche Vorwürfe von sich und führte eine vererbte Blutanomalie an. Erfolglos – der internationale Sportgerichtshof CAS – schloss sich der Strafe der ISU an. Eine Teilnahme der Eiskunstläuferin mit Goldpotential bei den Olympischen Spielen 2010 war damit ausgeschlossen.

Claudia Pechstein klagte bei den deutschen Zivilgerichten auf Schadensersatz. Ein juristischer Krimi beginnt.

 

Schiedsvereinbarungen – Wer ist zuständig für den Fall Pechstein?

Dass Sportler sogenannte Schiedsvereinbarungen unterschreiben, wonach ausschließlich Schiedsgerichte zur Streitbeilegung zuständig sind, ist keine Seltenheit. Den Sportlern steht ein Weg zu den nationalen Gerichten dann nicht offen.

Gerade diese Vereinbarung wurde im Fall Pechstein vom OLG München für nichtig erklärt, weswegen ihr Fall vor den staatlichen Gerichten verhandelt werden durfte. Der Weltverband setzte sich gegen das Urteil des OLG München in Bewegung und reichte Revision bei dem obersten zivilen Gerichtshof, dem BGH, ein. Dieser entschied gegen die Eiskunstläuferin und erklärte die Klage von Pechstein vor dem OLG München wegen der Zuständigkeit des Sportgerichtshofes CAS für unzulässig.

 

Wendung im Fall Pechstein durch das Bundesverfassungsgericht

Damit kehrte erstmal etwas Ruhe ein in den Fall Pechstein. Doch im Jahr 2022 nimmt der Fall erneut eine überraschende Wendung; das Bundesverfassungsgericht – der oberste Gerichtshof Deutschlands – erklärt 2022 das BGH-Urteil aus dem Jahr 2016 für gegenstandlos. Das Verfahren vor dem Sportsgerichtshof CAS habe nicht den rechtsstaatlichen Mindeststandards genügt, so das BVerfG.

Zwar ist eine Verhandlung vor dem Schiedsgericht als solche zulässig, jedoch müssen sich die Schiedsgerichte dann, wie auch die staatlichen Gerichte, an rechtsstaatliche Mindeststandards halten. Zu den gerichtlichen Mindeststandards gehört die Öffentlichkeit des Verfahrens. Danach müssen die mündliche Hauptverhandlung und die Urteilsverkündung vor Gericht öffentlich erfolgen. Um einen fairen Prozess zu fördern, sollen Gerichte der Kontrolle der Öffentlichkeit ausgesetzt werden.

Der Prozess um Pechstein vor dem internationalen Sportgericht CAS fand jedoch hinter verschlossenen Türen statt. Ein Umstand, der vom Bundesverfassungsgericht nun kürzlich für nicht vereinbar mit den deutschen Rechtsstaatsprinzipien erklärt wurde und zur Nichtigkeit der Schiedsgerichtsklausel führt. Dies gilt insbesondere, weil den Sportlern keine echte Wahl bzgl. der Unterwerfung zusteht: Entweder sie unterzeichnen die Schiedsgerichtsvereinbarung oder sie werden nicht zu den Wettkämpfen zuglassen.

 

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.