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Task Force Sportmedizin – das Medizinische Konzept von DFB und DFL

Task Force Sportmedizin - das Medizinische Konzept von DFB und DFL

© Gerhard G. auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Ausarbeitung durch DFB und DFL

DFB und Deutsche Fußballliga (DFL) haben bereits zum Abschluss der Saison 2019/2020 ein medizinisches Konzept hinsichtlich der Covid-19 Pandemie erarbeitet, das für die ersten drei Profiligen der Männer, die erste Frauen-Bundesliga und den DFB-Pokal gilt. Dieses Konzept wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und durch die Ministerpräsidentenkonferenz genehmigt. Für die aktuelle Saison 2020/21 wurde eine Überarbeitung vorgenommen. Die aktuelle Fassung des Hygienekonzeptes soll in gebotener Kürze dargestellt werden.

Das medizinische Konzept befindet sich in der Ausarbeitung der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb (abrufbar unter: https://media.dfl.de/sites/2/2020/10/Anhang-I-zur-SpOL-Task-Force-Sportmedizin-Sonderspielbetrieb-Version-4.0-2020-10-29-Stand.pdf). Neben dem Konzept finden sich hier auch die Grundlagen zur Durchführung des Sonderspielbetriebs, sowie beispielsweise etwaige Vorgaben zu Organisation und Hygiene im Stadion und im Trainingsbetrieb.

Das medizinische Konzept stellt eine Basis dar, auf deren Grundlage die weiteren Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden können.

 

Das medizinische Konzept für Training und Sonderspielbetrieb

Es werden einleitend vier verschiedene Aktionsfelder aufgeführt, anhand derer sich die weiteren Maßnahmen orientieren:

  1. Fortgesetzte Erfassung der Covid-19-Erkrankungen (für das gesamte Umfeld der Mannschaften und der Schiedsrichter)
  2. Testung der an Training und Wettkampf beteiligten Personen auf Covid-19 in Abhängigkeit von der Pandemieaktivität
  3. Logistische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Übertragungsgefahr am Trainings- und Spielort in Abhängigkeit von der Pandemieaktivität
  4. Zulassen von Zuschauern in beschränkter Zahl unter definierten Kontrollmaßnahmen in Abhängigkeit von der Pandemieaktivität

Die fortgesetzte Erfassung der Erkrankungen (a) umfasst auch die Identifizierung von Personen in Mannschaft und Mannschaftsumfeld mit Risikofaktoren für schwere Verläufe.

Positive Testergebnisse werden umgehend an die Gesundheitsbehörden gemeldet. Es erfolgt eine sofortige Isolation der betroffenen Person. Die Testungen (b) werden in Abhängigkeit von der Pandemieaktivität durchgeführt. Diese wird anhand der von der Bundesregierung verwendeten Klassifikation nach Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Bürgern errechnet. Die Schwellen werden allerdings noch niedriger angesetzt. Es ist das Level des Umlands des jeweiligen Vereins heranzuziehen. Bei einem mittlerem Pandemie-Level (zwischen 5 und 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) müssen die Spieler beispielsweise einmal pro Woche auf Covid-19 getestet werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Task Force, von weiteren Abstrichen auf Antrag abzusehen, wenn anhand klinischer Angaben die Immunität eines Spielers gegen SARS-CoV-2 festgestellt werden kann.

Ebenfalls in abgestufter Weise erfolgen die Maßnahmen unter c). Die unvermeidlich am Spielort anwesenden Personengruppen werden getrennt. Räumlich/zeitliche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Einhaltung der erforderlichen Abstände zu gewährleisten. Die Maßnahmen unter c) unterliegen nicht einer Kontrolle durch die Task Force dergestalt, dass diese disziplinarische Maßnahmen einleiten kann. Die Verantwortung wird insoweit den Vereinen selbst überlassen.

Hinsichtlich des Aktionsfeldes d) verweist das Konzept auf die eigens durch die Task Force ausgearbeiteten Grundlagen und Leitfaden für die Konzepterstellung zwecks Wiederzulassung von Stadionbesuchern (abrufbar unter: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/224743-Grundlagen-und-Leitfaden-f%C3%BCr-die-Konzepterstellung-zwecks-Wiederzulassung-von-Stadionbesuchern_%28002%29.pdf) . Die medizinischen und hygienischen Maßnahmen sind hier bis ins kleinste Detail geregelt.

 

Bewertung

Mit dem medizinischen Konzept wurde ein weitreichender Leitfaden für den medizinischen Schutz getroffen, der im Einzelnen noch spezifiziert werden kann und sich an den gängigen Parametern der Bundesregierung orientiert. Dabei wird den Vereinen zumindest hinsichtlich des Position c) eine weitreichende Eigenverantwortlichkeit überlassen.

Dieser Leitfaden wird durch die Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball in der weiteren Ausarbeitung vertieft dargestellt und konkretisiert. Wie gezeigt wurden außerdem – insbesondere in Hinblick auf die Wiederzulassung von Stadionbesuchern – detaillierte Regelungen geschaffen, die den staatlichen Vorgaben auch weiterhin entsprechen dürften.

 

Fragen?

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