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Paralympics-Athleten: Vorteil durch Beinprothesen – Wer muss den Beweis erbringen?

Paralympics-Athleten Vorteil durch Beinprothesen - Wer muss den Beweis erbringen

© Pexels auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Der Internationale Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) hat entschieden, dass die bisher bestehende Beweislastregel zulasten von behinderten Sportlern rechtswidrig und damit ungültig ist.

Für die Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettbewerb, wie zum Beispiel den Olympischen Spielen, musste ein Sportler mit Prothesen oder sonstigen Hilfsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung bisher nachweisen, dass er sich dadurch gegenüber anderen Athleten keinen Vorteil verschafft. Faktisch war der ein behinderter Sportler damit von vornherein von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Regel, die der Weltleichtathletikverband (International Association of Athletics Federations IAAF), der Dachverband aller 214 nationalen Sportverbände, aufgestellt hatte, ist nun für ungültig erklärt worden.

Einen Nachweis, dass eine Prothese keinen Vorteil bringe, war für die Sportler nahezu unmöglich, zum einen aus Kostengründen, zum anderen, da selbst in der Wissenschaft nicht abschließend geklärt ist, welche Vor- oder Nachteile unterschiedliche Hilfsmittel tatsächlich mit sich bringen.

In dem konkreten Rechtsstreit wollte der US-Sprinter Blake Leeper sein Teilnahmerecht an den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und an den Wettkämpfen des Weltleichtathletikverbandes World Athletics erstreiten. Auch wenn ihm diese nicht gelungen ist, gerade weil ihm durch seine beidseitigen Bein-Prothesen ein Vorteil nachgewiesen wurde, so hat er doch einen kleinen Erfolg erringen können. Die Aufhebung der strengen Beweislastregel wird nun Paralympics-Sportlern entgegenkommen und kann einen entscheidenden Beitrag zur Inklusion leisten.

 

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