Kein Schadensersatz für Hobbyfußballer – Klage wird abgewiesen

Das Landgericht Köln hat jüngst entschieden, dass ein Hobbyfußballer keinen Schadensersatz fordern kann, wenn er durch einen harten Schuss verletzt wird, es sei denn, der Schütze hat es absichtlich auf eine Verletzung abgesehen.

31 Oktober 2024

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Hobbyfußball und der knallharte Schuss

In dem vor dem Landgericht verhandelten Fall kam es zu einer Verletzung während des Aufwärmens. Der Feldspieler hatte durch einen harten Schuss den Torwart verletzt. Infolge der Verletzung verlor der Torwart die volle Bewegungsfreiheit seines Arms, und verlangte von dem beklagten Feldspieler ein nicht unter 12.500 Euro liegendes Schmerzensgeld wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Das Landgericht hat die Klage des Torwarts mit der Begründung abgewiesen, dass selbst bei unterstellter Verletzung des Torwarts durch den Schuss des Feldspielers wäre diese durch ein sozialübliches Verhalten in einer sportlichen Auseinandersetzung verursacht worden. Der Torwart habe mit einem starken Schuss rechnen müssen, und dass auch schon beim Aufwärmen.

 

 

 

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