Eine Sportart bzw. ein Wettkampf kommt nicht ohne klare Regelungen aus. Um die sportliche Leistung zu vergleichen, sieht die Austragung eines sportlichen Wettkampfs deutliche Regelungen zur Zulassung sowie zur Durchführung des Wettkampfs vor. Ob im Fußball, im Boxen oder Handball, fast jede Sportart im Leistungs- und Amateurbereich hat geregelte Sanktionsmechanismen.
Unsportlichkeiten und Sperren
Unsportliches Foul oder Handgreiflichkeiten? Viele Sportvereine und Sportverbände setzen dauerhafte oder befristete Sperren eines Sportlers von Wettkämpfen ein, um sportliches Fehlverhalten zu bestrafen. Dem betroffenen Sportler steht gegen die Sperre die Anrufung der Sportgerichtsbarkeit offen.
Was ist nun eigentlich eine Schutzsperre? Diese ist nicht mit der zuvor thematisierten Sperre zu vergleichen. Die Sperre dient als Sanktion gegen einen individuellen Sportler. Eine Schutzsperre dient der Fürsorge des Verbandes oder Vereins um den Sportler.
Schutzsperren vom Verein und Verband
Sportler können oft nicht selber einschätzen, ob sie eine Pause vom Wettkampf nehmen sollten, um sich gesundheitlich zu schützen. Der Verein bzw. Verband kann dem Sportler mit der Schutzsperre auch gegen seinen Willen eine Zwangspause auferlegen. Die meisten Vereine haben eigene Sportärzte und vertrauen auf deren Einschätzungen. Wenn der Sportler sich fit fühlt oder auch angeschlagen spielen will, die Ärzte dem Verein / Verband mitteilen, dass es aus medizinischer Sicht nicht ratsam ist, dann muss der Sportler zwangsweise eine Pause einlegen.
Im Boxen gibt es viele Schutzsperren. Der deutsche Boxverband regelt beispielsweise in seinen allgemeinen Wettkampfbestimmungen, ob und wann eine Schutzsperre gegen einen Boxer auszusprechen ist.
So sind Schutzsperren im Boxsport nach K.O. Niederlagen in den Wettkampfbestimmungen ausdrücklich geregelt, teilweise wird sogar eine obligatorische Schutzsperre ausgesprochen, wobei die ärztliche Begutachtung während und nach dem Kampf von entscheidender Bedeutung ist.
Ein Sportler, der sich gegen eine Schutzsperre zur Wehr setzen will, kann die Sportgerichtsbarkeit anrufen und sollte sich im Zweifel einem Fachmann anvertrauen.