Die FIFA-Transferregeln – Verstoß gegen das EU-Recht

Die FIFA hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Denn der EuGH hat in dem Fall Diarra entschieden, dass die FIFA-Transferregeln teilweise gegen EU- Recht verstoßen. Das Gericht sah die Freizügigkeit der Spieler und den Wettbewerb zwischen den Vereinen durch die Transferregeln als unnötig einschränkt an, (Urt. v. 04.10.2024, Az. C-650/22).

14 Oktober 2024

Der Einstieg in den Berufssport - vom Amateursportler zum Profisportler - rechtliche Fallstricke, Sportrechtblog_18,

Der Fall Lassana Diarra

Der Fußballprofi Lassane Diarra hatte die FIFA verklagt. Er hatte seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau ohne Grund gekündigt, um zu dem belgischen Club Charleroi zu wechseln. Nach den von Diarra angegriffenen FIFA Transferregeln haftet der neue Verein für die Entschädigung des früheren Clubs bei Vertragsbruch des Spielers mit. Im Fall von Diarra belief sich die Entschädigungssumme auf über 10 Millionen Euro. Zudem droht dem Club eine Transfersperre von einem Jahr, wenn er dem Spieler den Vertragsbruch „nahegelegt“ hat. Der Wechsel von Diarra scheiterte. Denn Charleroi wollte weder die Entschädigungssumme zahlen noch eine Transfersperre riskieren.

Wettbewerb zwischen den Vereinen

Diarra verklagte die FIFA und machte geltend, dass die Regeln seinen Wechsel zu Charleroi unmöglich gemacht hätten. Der EuGH entschied nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dass die FIFA Transferregeln sowohl gegen die  Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch gegen das Kartellverbot verstoßen.

Grundsätzlich sieht es der EuGH zwar als legitim an, dass durch übergreifende Regeln ein uneingeschränktes Hin- und Herwechseln von Spielern durch die FIFA unterbunden werden soll. Jedoch sind nach Auffassung des EuGH die jetzigen Regeln der FIFA hierzu nicht geeignet und bedürfen der grundlegenden Überarbeitung.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sportrecht? Wir sind eine auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie gerne bei all Ihren sportrechtlichen Fragen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Unter vomberg.org finden Sie auch weitere Infos zu unserer Kanzlei und unseren anderen Rechtsgebieten: Kunstrecht, Erbrecht und Nachlasspflegschaft.