Der Fall Lassana Diarra
Der Fußballprofi Lassane Diarra hatte die FIFA verklagt. Er hatte seinen Vertrag bei Lokomotive Moskau ohne Grund gekündigt, um zu dem belgischen Club Charleroi zu wechseln. Nach den von Diarra angegriffenen FIFA Transferregeln haftet der neue Verein für die Entschädigung des früheren Clubs bei Vertragsbruch des Spielers mit. Im Fall von Diarra belief sich die Entschädigungssumme auf über 10 Millionen Euro. Zudem droht dem Club eine Transfersperre von einem Jahr, wenn er dem Spieler den Vertragsbruch „nahegelegt“ hat. Der Wechsel von Diarra scheiterte. Denn Charleroi wollte weder die Entschädigungssumme zahlen noch eine Transfersperre riskieren.
Wettbewerb zwischen den Vereinen
Diarra verklagte die FIFA und machte geltend, dass die Regeln seinen Wechsel zu Charleroi unmöglich gemacht hätten. Der EuGH entschied nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dass die FIFA Transferregeln sowohl gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch gegen das Kartellverbot verstoßen.
Grundsätzlich sieht es der EuGH zwar als legitim an, dass durch übergreifende Regeln ein uneingeschränktes Hin- und Herwechseln von Spielern durch die FIFA unterbunden werden soll. Jedoch sind nach Auffassung des EuGH die jetzigen Regeln der FIFA hierzu nicht geeignet und bedürfen der grundlegenden Überarbeitung.