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Ausrüstervertrag: Welche Formen gibt es? Was muss geregelt sein?

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Viele Fußballer verfügen über einen eigenen Ausrüstervertrag. Von Firmen wie adidas oder Nike erhalten sie Millionen-Summen, damit sie mit dessen Produkten auflaufen. Genau wie es unterschiedliche Schuhmarken gibt, existieren auch verschiedene Arten von Ausrüsterverträgen, die im Folgenden vorgestellt werden.

1. Stufe: Schuh-Sponsoring

Viele Spieler auf Leistungsebene haben den ersten Kontakt mit einem potenziellen Sponsor schon in der Jugend. Firmen wie adidas, Nike oder Puma stellen jungen Akteuren die Fußballschuhe kostenlos zur Verfügung. Diese Vereinbarung wird oftmals ohne umfangreichen Vertrag getroffen.

Solange ein Verein keinen eigenen Ausrüstervertrag besitzt und seinen Spielern keine Schuhe zur Verfügung stellt, kann so ein Abkommen problemlos durchgeführt werden. Vor allem höherklassige Fußball-Klubs verfügen jedoch über Sponsorenverträge mit Sportartikelherstellern. In diesem Fall muss zunächst mit der Vereinsführung gesprochen werden, ob der Spieler eine Übereinkunft mit einem anderen Hersteller abschließen darf.

2. Stufe: Schuh- und Freizeitkleidungs-Sponsoring

Wenn Spieler gute Leistungen auf dem Platz zeigen, haben Sponsoren in der Regel ein großes Interesse daran, den Akteur langfristig an die Marke zu binden. Zwar erhalten die Spieler zu diesem Zeitpunkt noch kein Geld, doch der Hersteller wird dem Akteur neben den Schuhen auch Freizeitkleidung kostenlos zur Verfügung stellen. Zum Beispiel werden Gutscheine von etwa 2.000 bis 3.000 Euro für den Online-Shop ausgestellt.

Der Sponsor erwartet, dass auch in der Freizeit von den Spielern dessen Kleidung getragen wird. Von adidas gesponserte Fußballer sollten daher außerhalb des Platzes keine Nike-Schuhen tragen.

3. Stufe: Premium-Sponsoring

Der umfangreichste Ausrüstervertrag ist der Premium-Vertrag. Spieler wie Marco Reus oder Mario Götze erhalten – neben den zuvor genannten Leistungen – höhere Millionen-Beträge von ihren individuellen Sponsoren. Als Gegenleistung erwartet der Hersteller, dass sie an Fotoshootings, Sponsorenterminen oder Werbemaßnahmen teilnehmen. Sie dienen als Markenbotschafter.

Folgende Fragen sollten in einem Ausrüstervertrag unbedingt geregelt sein:

  1. Wer hat dafür zu sorgen, dass die Ausrüstungsgegenstände den jeweiligen Verbandsregeln entsprechen? Muss der Fußballspieler die jeweiligen Regeln dem Ausrüster mitteilen?
  2. Wann und in welchem Umfang sind die einzelnen Lieferungen fällig? Wer hat gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen das Bestimmungsrecht. Häufig ist das der Fußballspieler. Dann sollte ein Rahmen hinsichtlich der Zeit und des Umfanges im Vorfeld vereinbart werden.
  3. Der Ausrüstervertrag kann immer aus wichtigem Grund gekündigt werden. Darüber hinaus sollten die Parteien Gründe aufführen, die zur Kündigung berechtigen
  4. Gehen die gelieferten Gegenstände in das Eigentum des Spielers über oder wird er nur Besitzer?

In folgenden Fällen kann der Ausrüster Ansprüche an den Spieler stellen:

    1. Der Spieler verwendet die Ausrüstungsgegenstände nicht im gewünschten Umfang.
    2. Der Spieler trägt gelegentlich Konkurrenzprodukte.
    3. Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten hinsichtlich auftauchender Mängel.

 

 

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