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Wer haftet, wenn ein Fußballtor umfällt?- Teil 1

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Beim Jugendfußball hört man immer wieder von Unfällen, weil die transportablen Tore auf Kinder oder Jugendliche fallen und diese schwer verletzten. Was bedeutet ein solcher Unfall für die ehrenamtlichen Jugendtrainer? Neben den zwangsläufig auftretenden Schuldgefühlen fürchten viele auch rechtliche Konsequenzen. Doch wer haftet in einem solchen Fall?

Ein Urteil, das Trainer verunsichert:

Unlängst hat das AG Detmold einen Jugendtrainer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 €, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und einer Geldauflage in Höhe von 700 € verurteilt.
Bei einem Hallenturnier für D-Jugendliche war in einem Nebenraum ein ungesichertes Tor auf einen Jungen gestürzt, der dabei schwere Kopfverletzungen erlitt. Die Kinder hatten sich auf ihr nächstes Turnierspiel vorbereiten wollen und hatten sich wohl die Tore entsprechend zurecht gestellt.
Der Trainer musste sich deshalb vor Gericht verantworten, die Ermittlungsverfahren gegen den Hausmeister, den Vize-Vereinsvorsitzenden und den Jugendgeschäftsführer wurden zuvor gegen Zahlung von Geldbuße eingestellt. In dem Urteil gegen den Trainer hieß es, dass dieser seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, weil das Tor nicht ordnungsgemäß gesichert war.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Lippe/Detmold/1848968-Junge-11-bei-Fussballturnier-schwer-verletzt-Trainer-soll-sich-verantworten-Das-Ehrenamt-steht-vor-Gericht http://www.lz.de/lippe/augustdorf/?em_cnt=20312867 http://www1.wdr.de/radio/nachrichten/wdr345/radiohomepage221866.html

Woraus ergibt sich diese Sorgfaltspflichtverletzung?

Im Anhang zur Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes heißt es lediglich, dass die so genannten Jugendtore kippsicher aufzustellen sind. Dies wissen jedoch viele Trainer und Vorstandsmitglieder nicht. Und selbst wenn die Regelung bekannt ist, stellt sich häufig die Frage wie diese Sicherung erreicht werden kann. Ungenutzte Tore sollen dabei gegenüber gestellt und angekettet werden, damit Jugendliche sie nicht unbeaufsichtigt nutzen können. Auch gibt es Tore, die eine spezielle Kippsicherung haben. Diese sind jedoch teuer und werden deshalb von vielen Vereinen nicht angeschafft. Viele Tore sind schon sehr alt und instabil und wackeln auch bei Schüssen von Kindern gegen Latte oder Pfosten bedenklich.

Wie aber sollen Trainer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wenn der Verein gar keine Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt? Und müsste dann nicht eigentlich auch der Verein haften?
Lesen Sie dazu mehr im 2. Teil.