Haben Beide zu Beginn in eine mögliche Körperverletzung eingewilligt?
Hierzu gibt es wie fast immer mehrere Meinungen. Nach einer Ansicht wird von einer schlüssig erteilten Einwilligung durch den verletzten Sportler ausgegangen, sofern sich die Sportler an die Regeln der jeweiligen Sportart halten (so zum Beispiel das OLG Karlsruhe).
Strafrechtlichen Haftung von Sportlern
Eine andere Ansicht unterscheidet bei der strafrechtlichen Haftung von Sportlern zwischen den jeweiligen Sportarten (so zum Bespiel der BGH). Differenziert wird vor allem zwischen Kampfsportarten und anderen Sportarten, die nicht die Verletzung des Gegners im Fokus haben. Im Kampfsport ist man allgemein der Ansicht, dass hier sportart-typische Regelverstöße zu keiner Strafbarkeit führen. Bei den anderen Sportarten, gilt dass grundsätzlich jede Regelverletzung zur Strafbarkeit führen kann. Damit ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten. Denn die Regeln dienen auch dem Schutz der Sportler, so dass sich die Strafbarkeit bei einer Abwägung der Interessen auch nach der Schwere des Regelverstoßes richtet.