Schwarzmarkt: Der Illegale Handel mit den Tickets

Es kam der Tag, an dem der Vater seinem Sohn, der für Real Madrid schwärmte, ein Ticket für den „Classico“ besorgen wollte. Er kam zu spät zur Verkaufsstelle des Vereins und ging daher kurz vor dem Spiel zum Stadion, um noch zwei Karten zu kaufen. Die Tickets für das Abendspiel waren allerdings ausverkauft. Ein Mann vor dem Stadionplatz bot ihm noch zwei Tickets an. Der Preis pro Ticket, überstieg den eigentlichen Ticketpreis um mehr als das Hundertfache, aber das war dem Vater in diesem Fall egal und er kaufte sie. Nach dem Spiel fragte er sich allerdings, ob sein Verhalten überhaupt zulässig war. Hatte er sich nicht gerade durch sein Verhalten am Schwarzmarkthandel beteiligt? Könnte der Fußballverein Real Madrid ihn jetzt dafür haftbar machen? Es ist bei großen Sportveranstaltungen keine Seltenheit, dass man trotz einem Ausverkauf der Veranstaltung an Tickets gelangen kann, wenn man bereit ist einen entsprechenden Preis hierfür zu zahlen. Der Schwarzmarkthandel blüht und wirft in rechtlicher Hinsicht die Frage auf, wer, wann, wie und gegenüber wem haftet. Der SportrechtBlog klärt auf.

3 Mai 2017

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Das Interesse der Sportvereine

Sportvereine wie Real Madrid oder Borussia Dortmund, THW Kiel oder die Kölner Haie, sind in Bezug auf ihre Lizenzmannschaften auch Wirtschaftsunternehmen. Unter anderem wegen der Sicherheitsauflagen haben die Vereine ein Interesse daran, in ihrem Stadion den Zugang zu kontrollieren. Deswegen haben viele Sportvereine Vertriebssysteme für den Ticketverkauf entwickelt.

Die Sportvereine sind daran interessiert, dass kein Dritter durch überhöhte Ticketpreise Gewinne erzielt. Allerdings ist es für Sportvereine schwierig den Schwarzmarkhandel auszuschließen, sodass ein Bedarf an der stetigen Weiterentwicklung rechtlicher Standards besteht.

Wie funktioniert der Schwarzmarkt?

Ein Schwarzmarkt existiert nur dort, wo die Nachfrage höher als das Angebot ist.

Beim Ticketverkauf sind im Zweifel drei Personen beteiligt: Der Sportverein, der als Veranstalter Tickets für Wettkampfveranstaltungen herstellt und vertreibt, indem er diese an den Gegner, die Sponsoren und an die Einzelhändler zum freien Verkauf gibt.

Der Einzelhändler erwirbt Tickets und bietet diese Dritten an. Der Käufer erwirbt das Ticket.

Der Schwarzmarkthändler kauft die Tickets, die er zu überhöhten Preisen weiter verkauft, in der Regel legal vom Veranstalter. Es handelt sich daher nicht um einen Schwarzmarkt im eigentlichen Sinne. Vielmehr wird das Ticket- Vertriebssystem der Sportvereine umgangen und der Erwerber benachteiligt. Etwas anderes gilt beim Handel mit gefälschten Tickets. Hier handelt es sich um eine Betrugsstraftat.

Wie kann dem Schwarzmarkthandel begegnet werden?

Bei einem Ticket handelt es sich um ein sogenanntes Orderpapier. Demzufolge hat der Ticket- Inhaber gegenüber dem Sportverein einen Anspruch auf Leistung, so die Zugangsberechtigung zum Stadion. Erhält der Dritte das Ticket, wird er Eigentümer des Tickets und kann die Leistung gegenüber dem Sportverein einfordern.

Der Dritte kann bei einem Preis, der über 110 % des eigentlichen Kaufpreises liegt, das Geschäft regelmäßig wegen Sittenwidrigkeit rückabwickeln.

Untersagt der Sportverein die Weiterveräußerung des Tickets, kann hierdurch dem Dritten der Zugang zum Stadion nicht versagt werden. Denn nur mit einem ungültigen Ticket könnte dem Dritten der Zugang versagt werden. Dies ist aber gerade nicht der Fall.

Die Sportvereine könnten Tickets personenbezogen vergeben. Dann wäre der Weiterverkauf an Dritte nicht möglich.

 

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