Schadensersatz - Muss ich als Fußballer bei Verletzung des Gegners zahlen
Schadensersatz – Muss ich als Fußballer bei Verletzung des Gegners zahlen?
25. November 2021
Impfpflicht im Spitzensport - ist eine Impfpflicht für sportler gegen Corona zulässig
Impfpflicht im Spitzensport
15. Januar 2022
Show all

Das müsst ihr bei einem Vereinswechsel im Winter beachten!

Wintertransfer das gibt es bei Vereinswechsel im Winter zu beachten

Das Thema Wintertransfers ist brandheiß. Auch einige von Euch werden in diesem Winter einen Vereinswechsel in Betracht ziehen. Was gibt es zu beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was sind die Fristen im zweiten Transferfenster?

Die Transferperiode im Winter läuft vom 01. bis zum 31. Januar. Möchte man als Juniorenfußballer den Verein im Winter wechseln, muss man sich bis zum 31. Dezember bei seinem alten Verein abgemeldet haben. Beachtet, dass die Abmeldung schriftlich, per Einschreiben abgegeben werden muss. Entscheidend für die Frist ist das Datum des Poststempels. Wenn da der 31. Dezember drauf steht, ist es nicht schlimm, wenn das Schreiben ein paar Tage später eintrifft. Ihr müsst einen Beleg der Abmeldung unbedingt aufheben.

Könnt Ihr noch wechseln, wenn die Abmeldung zu spät erfolgt ist?

Das geht nur sehr schwierig. Der Spieler hat nur eine Möglichkeit: Er muss bis zum 31. Januar einen Vertrag zum Berufsspieler unterschreiben. Dann hat der ehemalige Verein im Winter aber im Gegensatz zur Sommerperiode ein Mitspracherecht. Er muss dem Transfer erst zustimmen. Missachtet Ihr die Frist, könnt Ihr mit einer mehrmonatigen Sperre belegt werden.

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?

Nach der Abgabe des Einschreibens läuft eine 14-tägige Frist. Innerhalb dieser Zeit muss der alte Verein den Spielpass an den Landesverband herausgeben. Der neue Verein füllt dann einen Antrag auf Spielerlaubnis aus und lässt ihn vom Spieler unterschreiben. Das Ganze wird dann zusammen mit dem Beleg der Abmeldung beim Landesverband eingereicht.

Was passiert, wenn der alte Verein die 14-Tage-Frist nicht einhält?

Der Club verliert das Recht auf die Ausbildungsentschädigung und der Spieler wird automatisch beim neuen Verein für Pflichtspiele freigeschaltet. Dabei zählen Ausreden wie Urlaub oder Krankheit nicht, denn ein Verein muss rund um die Uhr seine Post einsehen können.

Wann bin ich spielberechtigt?

Nachdem der Pass beim Verband eingegangen ist, hat der Spieler sofort die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Nach der Einrichtung der Ausbildungsentschädigung, folgt dann die Freigabe für Pflichtspiele. Ohne diese Freigabe darf der Spieler erst nach sechs Monaten in Pflichtspielen eingesetzt werden.

Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?

Das ist das Wort für Ablösesummen im Amateurfußball. Bei Sommertransfers sind sie festgelegt. Im Winter sind die vorgeschriebenen Ausbildungsentschädigungen aber nicht bindend und können frei verhandelt werden.

Welche Besonderheiten sind im Jugendbereich zu beachten?

Die DFB-Jugendordnung besagt, dass die Abmeldungen von Kinder und Jugendlichen nur zwischen dem 01. Und 30. Juni erfolgen sollen. Von Verband zu Verband gibt es leichte Abweichungen. Ab der D-Jugend sind Ausbildungsentschädigungen bei Wechseln vorgesehen. In Sonderfällen, wie zum Beispiel Umzügen oder Ähnlichem, können Junioren Härtefallregelungen beantragt werden. Dadurch können sie kurzfristig den Verein wechseln.

Ich habe kurz vor dem Vereinswechsel Rot gesehen. Was ist bei der Sperre zu beachten?

Die Sperre wird auch beim neuen Verein noch gelten. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Spieler spielberechtigt ist, setzt die Strafe an dem Punkt wieder ein, an dem sie gestoppt wurde.

Erfolgreich als Profisportler – 6 rechtliche Tipps für die Karriere

GRATIS-GESCHENK

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.