Mit dem Smartphone sind Bilder von spannenden Bildszenen blitzschnell gemacht. Wem gehören eigentlich die Bildrechte bei großen Veranstaltungen? Auch wenn solche Fotos und Video gerne aufgenommen werden, ist Vorsicht geboten.
Profisport - Firmen besitzen Bildrechte
Ein Beispiel: Ein Fußballspieler stellt auf seinem Computer ein Video mit Spielszenen von sich zusammen, die er mit dem Smartphone im Stadion aufgenommen – und vom Fernseher abgefilmt hat. Anschließend veröffentlicht er den Clip auf YouTube und auf seinem Facebook-Profil. Dazu hinterlegt er Musik von seinem Lieblingskünstler. Hört sich eigentlich recht harmlos an, doch trotzdem droht ihm dadurch eine empfindliche Klage.
Der Fußballspieler verstößt damit gegen das Urheberrecht des Musikers. Dieser könnte ihn verklagen, weil der Spieler seine Musik ohne Erlaubnis benutzt hat. Zudem besitzen Firmen die Exklusivrechte an Fotos und Videos von bestimmten Fußballspielen. Die DFL verkauft zum Beispiel die Rechte für die Bundesliga für hohe Millionenbeträge an TV-Sender und hat wenig Interesse daran, dass Spielszenen „kostenlos“ im Netz verbreitet werden.
Im Jugend- und Amateurbereich sind die Rechte auch verteilt. So besitzt die Firma „Die Ligen GmbH“ die Rechte an der A-Jugend Bundesliga, an der 3. Liga und den Regionalligen. Wer Spielszenen aus diesen Ligen veröffentlicht, macht sich auf jeden Fall strafbar und verstößt gegen das Urheberrecht.
Smartphone im Stadion? Bilder im Profisport
Zuschauer mit Smartphones sind besonders im Fußballstadion ein häufiges Bild. Wenn alle fotografieren und filmen, dann kann es doch nicht falsch sein, oder?
Rechtsanwältin Corinna vom Berg sagt dazu: „Das Fotografieren oder Aufnehmen von Videos ist in den meisten Stadien zu privaten Zwecken erlaubt.“
Grundsätzlich darf man also Aufnahmen machen und diese dann den Freunden und Verwandten zeigen, sie aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Vorsicht auch beim Abfilmen von Spielszenen, die im Fernsehen laufen: Videos von der Bundesliga oder der Champions League, die ins Internet gestellt werden, können eine Abmahnung zur Folge haben, werden aber zumindest mit großer Sicherheit sehr schnell gelöscht. Hier ist also Vorsicht geboten.
Vorsicht bei Fotos im Bereich Social Media
Ähnlich verhält es sich auch bei Fotos. Selbst wenn es sich dabei um ein Bild des Spielers selbst handelt, welches beispielsweise im „Kicker“ erschienen ist, darf er das nicht ohne Zustimmung des Urhebers in den sozialen Medien (Facebook, Twitter etc.) teilen, denn für die Inhalte seiner Profilseite ist er selbst verantwortlich. Die Bildrechte besitzen immer noch der Fotograf bzw. die Fotoagentur.
Das Internet bzw. die sozialen Medien sind ein rechtsfreier Raum? Das hört man oft, doch entspricht nicht der Wahrheit. Es gab in der Vergangenheit schon kleine und größere Abmahnwellen.
Beispiel: So hat zum Beispiel ein Fotograf den Moderator Jan Böhmermann und den Bild-Chefredakteur Kai Diekmann verklagt, weil sie ein altes Foto von ihm bei Twitter teilten, auf dem ein betrunkener Fußballfan zu sehen war.
Du merkst, dass Thema Bildrechte im Profisport ist nicht ganz ohne. Für private Zwecke dürfen Fotos und Videos im Stadion aufgenommen und gezeigt werden. Sobald aber Material von einem anderen Urheber veröffentlicht wird oder Spielszenen im Internet verbreitet werden, drohen unschöne Klagen.
Zu gerne werden schnell mal bei Facebook etc. Bilder und Videos vom besuchten Fußballspiel gepostet. In den sozialen Netzwerken ist besondere Vorsicht geboten. Falls Du aufgrund eines Posts abgemahnt wirst, solltest Du Dich von einem Experten in allen rechtlichen Fragen beraten lassen.