Der Sport im Lichte der Corona-Pandemie 2: Infektionsschutzgesetz

Rechtsanwältin Corinna vom Berg, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht beleuchtet angesichts der massiven Auswirkungen die „Corona“ auf allen gesellschaftlichen Ebenen hat regelmäßig rechtliche Fragestellungen der Protagonisten des Sports, wie Verbänden, Ligen oder Clubs, aber auch Veranstaltern, Sponsoren oder Dienstleistern. Gerne können Sie uns Ihre Anliegen per E – Mail übersenden. 

24 März 2020

stadium von wgbieber,
Wie können die Clubs den finanziellen Spagat meistern und Liquiditätslücken durch wegfallende Einnahmen schließen?

Eine mögliche Entschädigung sieht das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vor, sofern gegen einen Erkrankten zugleich ein berufliches Tätigkeitsverbot, also Beschäftigungsverbot, angeordnet wird. Dieser Entschädigungsanspruch besteht auch, wenn das Beschäftigungsverbot oder die Quarantäne wegen des Verdachts einer Ansteckung oder Infektion mit dem Virus angeordnet worden sind.

Ferner sieht das Gesetz, das Infektionsschutzgesetz, die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern in gravierenden (Einzel) Fällen vor. Ob darüber hinaus Schäden, die  durch Geisterspiele und Veranstaltungsverbote den Clubs entstehen, aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder des allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht erstattungsfähig sind ist derzeit noch offen.

Welche weiteren Ideen gibt es zur Bewältigung der Corona-Krise?

Die deutsche Nationalmannschaft, das DFB-Team, hat bekanntgegeben, dass sie zur Bewältigung der Corona-Krise insgesamt 2,5 Millionen Euro spenden wird. "Jede Geste, jede Hilfe zählt", so die gemeinsame Botschaft aus dem DFB-Team. "Wir alle sind mehr gefordert denn je." Über den konkreten Verwendungszweck werden sich die Nationalspieler noch beraten.

 Der Fußball-Bundesligist TSG Hoffenheim legt einen  „Corona- Hilfsfond“ auf. Mit diesem will der Fußball-Bundesligist sowohl Partner als auch wichtige Einrichtungen, Institutionen und Sportklubs in der Rhein-Neckar-Region im Bedarfsfall unterstützen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Corinna vom Berg, Rechtsanwältin und Partnerin, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, BA Kultur und Medienmanagement.

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