Wie Corona das Arbeiten beeinflusst?

Im Gespräch zum Thema arbeitsrechtlichen Herausforderungen während der aktuellen Corona Krise ist Rechtsanwältin Corinna vom Berg. Corinna vom Berg Fachanwältin für unter anderem Arbeitsrecht und  LL.M. Sportrecht.  Rechtsanwältin Corinna vom Berg, Fachanwältin für Arbeitsrecht,  LL.M. Sportrecht, gibt einen Überblick über arbeitsrechtliche Fragestellungen.

19 März 2020

Bild von prettysleepy1 auf Pixabay,
Können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anhalten, weniger zu arbeiten, weil Kunden oder Aufträge ausbleiben?

CvB : Das ist grundsätzlich nicht möglich. Der Arbeitgeber kann aber individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer treffen, oder  von den gesetzlichen Regelungen zur Verkürzung der Arbeitszeit  Gebrauch machen. Für diesen Fall ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer über die Verringerung der  Arbeitszeit und der Vergütung vorgesehen. Dies gilt selbstverständlich auch für Unternehmen im Sport, mithin Vereine, Bundesligaclubs und die DFL.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Anspruchszeitraum, und wird in zwei verschiedenen hohen Leistungsätzen, mithin in Höhe von  67 % oder 60 %, gewährt.

Im Einzelfall ist aber immer anhand des Tarifvertrages oder des Einzelarbeitsvertrages zu prüfen, unter welchen Bedingungen (z.B. Änderungskündigungen, Ankündigungsfristen) eine Verkürzung der Arbeitszeit zulässig ist. In Betrieben mit Betriebsvertretung ist die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat schriftlich zu vereinbaren.

Kurzarbeitergeld wird gewährt, wenn in Unternehmen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge  eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

Bei der derzeitigen "Corona -Pandemie" müsste es sich um ein unabwendbares Ereignis handeln, das zum Arbeitsausfall führt, damit  die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld greifen.

Dieses Interview wurde geführt mit Corinna vom Berg, Rechtsanwältin und Partnerin, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, BA Kultur und Medienmanagement.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Fragen zum Thema Sport und Corona. Im Rahmen einer sofortigen Beratung helfen wir Ihnen mit unserer Expertise aus der sportrechtlichen Beratung von Entscheidern des Marktes. Kontaktieren Sie uns gerne  per E- Mail unter info@vomberg.org oder telefonisch unter 0211- 1718040.

 

Haben Sie Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sportrecht? Wir sind eine auf Sportrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und beraten Sie gerne bei all Ihren sportrechtlichen Fragen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Unter vomberg.org finden Sie auch weitere Infos zu unserer Kanzlei und unseren anderen Rechtsgebieten: Kunstrecht, Erbrecht und Nachlasspflegschaft.