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Eine der Sportarten, bei denen Waffen eingesetzt werden, ist die Wintersportdisziplin Biathlon. Beim Biathlon ist der Einsatz von Waffen gemäß seinen Regeln nur am Schießstand erlaubt. Dieser besteht aus 30 Schusslinien, die vom Sportler frei wählbar sind. Der Biathlet versucht das Ziel, welches sich 50 Meter entfernt befindet, zu treffen.

Das ausgewählte Gewehr des Biathleten (minimal 3,5 Kilogramm, Kleinkalibergewehr) fällt auch unter den Waffenbegriff, sodass in diesem Fall das Waffengesetz Anwendung findet.

Waffenbesitzkarte und Waffenschein

Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen benötigen die Biathleten eine Waffenbesitzkarte. Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird dem Biathleten als Mitglied eines Schießsportvereins anerkannt, wenn dieser mindestens 12 Monate den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und die zu erwerbende Waffe für Biathlon zugelassen und erforderlich ist. Zudem benötigt der Biathlet für das Führen der Waffe während des Trainings einen kleinen Waffenschein.

Im Gegensatz dazu bedarf es keiner Erlaubnis für das Führen von Waffen, wenn er eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken mitführt. Es bedarf zudem keiner Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe, wenn der Biathlet auf einer Schießstätte schießt. Das Schießen außerhalb von Schießständen ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis zulässig, wenn den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen mit einer Langwaffe an Schießständen geschoßen wird.

Aufbewahrung von Waffen und Gewehrkontrollen

Für die sachgerechte und sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist der Biathlet verantwortlich. Er hat die notwendigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, damit die Waffen nicht abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Für die Waffe und die Munition reicht je ein fest verschlossenes Behältnis. Ein offener Transport ist daher verboten. Die Waffen müssen getrennt von der Munition aufbewahrt werden.

15 Minuten vor dem Wettkampf beginnen die Gewehrkontrollen. Während der Waffenkontrolle und beim Start dürfen sich keine Magazine in der Waffe befinden. Eine Unterlassung der Kontrolle führt zur Disqualifikation. Die Waffe wird erst am Schießstand mit den Patronen geladen. Nach dem Schießen werden alle aufgeladenen Magazine aus der Haltung entnommen und wieder in ein separates Behältnis gelegt. Im Ziel wird die Waffe auf Magazine überprüft.

Strafrecht und Sportrecht

Erwähnenswert ist ebenfalls, dass natürlich das gesamte Strafrecht in vollem Umfang auch für den Sport Anwendung findet. Die Verletzung einer anderen Person mittels einer Waffe kann zu dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung oder zu Tötungsdelikten führen.

Bei sportrechtlichen Fragen beraten wir Sie umfassend und zeitnah.

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