Was war passiert?
Die Eltern eines lettischen Basketballprofis hatten für ihren damals minderjährigen Sohn einen Vertrag mit einem Trainingsunternehmen geschlossen, welches junge Sportler beruflich und sportlich fördert. Eine Klausel dieses Vertrages besagte, dass der Spieler, für den Fall, dass er einmal Berufssportler werden sollte, 10 Prozent seiner Einnahmen an das Trainingsunternehmen abgeben müsse, und zwar für die gesamte Dauer des Vertrages, also für 15 Jahre. Im vorliegenden Fall müsste der Spieler knapp 1,6 Millionen Euro an das Unternehmen zahlen. Der Basketballprofi hat gegen das Unternehmen geklagt vor dem Obersten Gericht Lettlands geklagt. Das lettische Gericht hat sich in dieser Sache mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die Klausel in dem abgeschlossenen Vertrag gegen europäische Richtlinien verstößt.
Die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, dem EuGH Fragen vorzulegen, wenn sie in der Anwendung und Auslegung von EU-Recht Schwierigkeiten haben. Der EuGH entscheidet dann darüber und trägt zur Vereinheitlichung des Europarechts bei.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Der EuGH hat entschieden, dass die entsprechende Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anwendbar ist. Die Missbräuchlichkeit der Klausel ergebe sich zwar noch nicht daraus, dass der Sportler für eine Dauer von 15 Jahren zehn Prozent seines Einkommens abgeben muss. Allerdings seien auch noch andere Umstände zu berücksichtigen. Der EuGH ging dabei insbesondere auf die Minderjährigkeit des Spielers und den Vertragsschluss durch die Eltern ein. Daneben gab er auch zu bedenken, dass die Übrigen Vertragsklauseln und die Vorschriften des lettischen nationalen Rechts zu beachten seien.
Anhand dieser Vorgaben des EuGH hat das lettische Gericht nun zu entscheiden, ob es die entsprechende Klausel als missbräuchlich einstuft oder nicht. Eine Entscheidung des lettischen Gerichts steht noch aus.



