Sowohl das Internationale Olympische Komitee (IOS) als auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), verpflichteten sich gegenüber der Olympischen Charta, die bisherigen Werbebeschränkungen aus der Anwendung der Regeln 40 Nr. 3 zu öffnen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, äußerte sich diesbezüglich. Er plädiert für eine Öffnung der bisher von DOSB und IOC stark beschränkten Werbemöglichkeiten deutscher Athleten und ihrer Sponsoren während der Olympischen Spielen. Weiter räumte er ein, dass die Athletinnen und Athleten, die Leistungsträger der Olympischen Spiele sind. Jedoch, dass diese von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren können. Deswegen kommt der Eigenvermarktung während Spiele eine sehr hohe Bedeutung zu, die zeitgleich auch einen Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere markiert. Durch den Beschluss haben deutsche Athletinnen und Athleten zukünftig mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person während der laufenden Olympischen Spiele. Genauer gesagt betrifft die Vermarktung die Nutzung bestimmter „olympischer“ Begriffe, die Aktivitäten auf Social Media und die Verwendung von Wettkampfbildern. Abschließend ging er auf die Sportverbände ein, die wenn sie sich wirtschaftlich betätigen auch das Wettbewerbsrecht zu beachten haben.
Doch wie kam es dazu?
2017 hatte das Bundeskartellamt ein Verwaltungsverfahren gegen den DOSB und das IOC eingeleitet. Grund dafür war der Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von seitens des DOSB‘s und des IOC’s.
Woraufhin die beiden Organisationen erste Verbesserungen an den Werberegeln vorgenommen haben. Diese wurden im Dezember 2017 im Rahmen der Olympischen Spiele von Pyeongchang angewendet. Infolgedessen hatte das Bundeskartellamt die veränderten Regeln aufgrund der nahenden Winterspiele vorläufig akzeptiert. Jedoch kündigten sie gleichzeitig an, dass diese Änderungen eingehender überprüft werden sollen.
Schließlich fanden Anfang 2018 Befragungen von zahlreichen Sportlern und Sponsoren in Deutschland statt. Das Ergebnis: Die ursprünglich vorgenommen Anpassungen, waren nicht ausreichend, um die Werbebeschränkungen in einem hinreichenden Ausmaß auszuräumen. Folglich hat das Bundeskartellamt weitere Ermittlungen ab 2018 angesetzt. Ebenso wie Verhandlungen mit IOC und DOSB über eine Verbesserung und Konkretisierung der Zusagen aufgenommen.
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