Das Werben mit Olympia Begriffen
22. Juli 2019
eSport – lasst die Spiele beginnen!
19. August 2019
Show all

Befristete Arbeitsverträge für Regionalligaspieler

Das Landesarbeitsgericht Köln wendet die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts für befristete Arbeitsverträge von Fußballspielern der 1. Fußballbundesliga auch für Spieler der Regionalliga an. Die Befristung der Arbeitsverträge von Lizenzspielern der 1. Fußball-Bundesliga richtet sich nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt.

Sportliche Höchstleistung nicht dauerhaft möglich

Die Eigenart der Arbeitsleistung wird bei Profi Fußballern aufgrund der hohen sportlichen Leistungspflicht angenommen. Auf einem solch hohen Niveau dürfte es dem Spieler nicht möglich sein, die von ihm geforderten Leistungen bis zum Rentenalter auszuführen. Dabei unterscheide sich nach Ansicht des LAG Köln das Leistungsniveau eines Lizenzspielers nicht von der eines Regionalspielers. Aufgrund der ähnlichen Kommerzialisierung erwarte der Zuschauer auch von Mannschaften der Regionalliga eine hohe Leistungsbereitschaft.

Auch Spieler profitieren

Die Anwendung dieser Grundsätze kommt nicht zuletzt auch dem Spieler zugute. Schließlich hängt die Vergütung des Spielers maßgeblich vom Erfolg seiner Mannschaft ab. Dieser wiederum hängt von einer ständigen Verbesserung des Zusammenspiels der Mannschaft ab. Bekanntermaßen ist dafür der ein oder andere Wechsel eines Spielers in höheren Ligen erforderlich. Gegebenenfalls ist auch ein Austausch mit leistungsschwächeren Spielern erforderlich, um das Mannschaftsspiel zu optimieren. Ebenso soll ein Spieler zunächst in die Mannschaft hineinfinden. Ohne eine Befristung stünde es den Spielern offen, jederzeit das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Infolgedessen könnte der Spieler selbst einen ordentlichen Einstieg in die Mannschaft verhindern.

Weiterhin findet eine Einbindung in das internationale Transfersystem statt, wenn Vertragsspieler eine höhere Vergütung  bekommen als zu Deckung ihrer Auslagen notwendig ist. Mit einer allzeit möglichen Kündigung, wäre eine Refinanzierung der Kosten für die Ausbildung des Spielers für den Verein nicht möglich.

Entscheidung des LAG Köln überzeugend

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überzeugt. Leistungen eines Berufsfußballers aus der Amateurliga, der für seine Tätigkeit im vorliegenden Fall monatlich 11.000 Euro erhält, ähneln der eines Lizenzspielers. Beide können die von ihnen erwarteten Anforderungen nicht bis ins hohe Alter erbringen.

Dass dies auch nicht von ihnen verlangt wird, verdeutlicht die Entscheidung.