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Berufung in die Nationalmannschaft & deren Regeln

nationalmannschaft

So kurz vor der Europameisterschaft in Frankreich dreht sich alles um die Nominierung der Nationalmannschaft. Doch wie läuft die ab und was für Regeln gelten bzgl. Ausrüsters und Haftung bei Verletzungen.

Die Richtlinien des DFB

Nationalspieler unterzeichnen anlässlich derer ersten Berufung in die Nationalmannschaft Richtlinien der DFB. Meistens unterzeichnen die Spieler diese schon anlässlich der Berufung in die U21-Nationalmannschaft. Die Richtlinien enthalten ein Verhaltenskodex für die Spieler, Rechte und Pflichten für Spieler und den DFB.

Wer haftet?

Bezüglich der Haftung bei Verletzungen ist der DFB einer der wenigen Verbände die eine Versicherung für seine Spieler abgeschlossen hat, die somit bei Verletzungen haftet. Grundsätzlich aber haften bei nicht vorsätzlichen/fahrlässigem Handeln des Verbandes der Verein bei Verletzungen des Spielers, was jedoch, beim DFB nicht der Fall ist.

Die Nationalmannschaft und die Ausrüster

Bis zur WM 2006 war adidas verpflichtend für jeden Nationalspieler, dies galt unter anderem für Fußballschuhe und Torwarthandschuhe. Nach der WM 2006 drängten jedoch einige Nationalspieler darauf ihre persönlichen Ausrüster im Rahmen der Spiele des DFB nutzen zu können. Somit einigte sich der DFB im Rahmen der Vertragsverlängerung mit adidas darauf, dass die Exklusivitätsrechte im Rahmen der Spielbekleidung nur auf Trikot, Hose und Stutzen bezogen werden. Folglich durfte jeder Spieler sein eigenes Schuhwerk mitbringen und jeder Torwart seine eigenen Handschuhe.

Diese Einigung gilt heute auch noch. Die Bezahlung läuft hingegen unspektakulär ab.

Der DFB bezahlt seine Spieler anhand von Prämien, die vor jeder Qualifikationsrunde für ein großes Turnier vom DFB Schatzmeister und den Spielerrat ausgehandelt wird.