Gesetzliche Rahmenbedingungen
Für Jugendliche, welche eine Zukunft im Profisport anstreben, gilt wie bei allen anderen Schülern die gesetzliche Schulpflicht. Jedoch schließen sich Trainingseinheiten und Unterricht nicht aus, wenn die Schule dem Sportler entgegen kommt. Dazu zählt zum Beispiel das Freistellen für Trainingslager und wichtige Wettbewerbe.
Beispiel: Urteil in Bayern
Ein 17 jähriger Tennisspieler aus Bayern wollte nach neunjähriger Schulausbildung sich von der Berufsschule entbinden. Der Unterrichtsbesuch wäre nicht mit seiner Ausbildung zum Profisportler zu vereinbaren, so der Jugendliche.
Ihm war seitens der Schule in der Weise entgegengekommen worden, dass er seinen Unterricht als Unterrichtsblock in den Wochen vom 11. Januar 2016 bis zum 18. März 2016 absolvieren. Zudem würden die Blöcke zu Beginn und Ende des Schuljahres weniger Stunden enthalten. Des Weiteren wäre der Schüler vom Sportunterricht entbunden worden und hätte die Schule nur an 3 Tagen die Woche besuchen müssen. Grund für diesen Kompromiss war nicht alleine eine berufliche Bildung einer solchen Schule, sondern auch, Schüler zu erziehen und die allgemeine Bildung zu fördern. Dies ist damit begründet, das an Berufsschulen auch unabhängig von einer konkreten Berufsausbildung allgemeine Fächer wie Deutsch oder Sozialkunde unterrichtet werden.
Zu diesem Urteil ist das VGH München am 10. Mai 2016 gekommen.