Über die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 20. März 2024 schreibt Lea Kuhlmann für den sportrechblog.
Olympia ist nicht nur eine Plattform für Höchstleistungen der Athleten, sondern auch eine Möglichkeit für Athleten sich selbst zu vermarkten und ihre Bekanntheit zu steigern. Dies ist dieses Jahr ein heißes Diskussionsthema bei den Spielen in Paris. Nun stellt sich jedoch eine Frage: Wie können die Athleten ihre eigene Marke stärken und sich dennoch auf die Wettkämpfe konzentrieren?
Werfen wir erstmals einen Blick auf den Segen. Die Sportler profitieren durch die Eigenvermarktung durch Einnahmen. Zudem ist die Selbstvermarktung karrierefördernd, da die Sportler die Möglichkeit erhalten ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, ihr Netzwerk zu erweitern und neue Möglichkeiten auch außerhalb des Sports zu schaffen. Die Eigenvermarktung hat auch positive Auswirkungen auf die Zuschauer, da diese einen tieferen Einblick in das Leben und die Persönlichkeit des Athleten erhalten.
Es gibt jedoch auch negative Aspekte. Einer wäre beispielsweise, dass die olympische Zusammengehörigkeit verloren geht, da es nicht um die sportliche Leistung geht. Darüber hinaus könnten der Druck und die Belastung, die mit der Eigenvermarktung einhergehen, die Athleten belasten. Hinzu kommen die Auswirkungen bei Misserfolgen, denn wenn die Athleten trotz intensiver Eigenvermarktung ihre Ziele nicht erreichen, kann dies zu Enttäuschung, Kritik und einem Image Verlust führen.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Eigenvermarktung bei den Olympischen Spielen 2024 für das Team Deutschland eine Chance jedoch auch ein Risiko ist. Es liegt bei den Athleten, Managern und Trainern einen Weg zu finden, indem sie kluge Entscheidungen treffen, denn dann sollte dem Erfolg nichts mehr im Wege stehen.