In welchen Spielsituationen darf der VAR eingreifen?
Der VAR darf nur in Spielsituationen eingreifen, in welchen eine Fehlentscheidung maßgeblich nachteiligen Einfluss auf das Spiel hätte:
- Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten)
- Strafstoß / Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
- Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)
Wann darf der VAR eingesetzt werden?
Darüber hinaus darf der VAR nur eingesetzt werden, wenn ein Fehler des Schiedsrichters klar und offensichtlich ist.
Eine klare (eindeutig falsche) Fehlentscheidung des Schiedsrichters liegt vor, wenn die Entscheidung selbst unter Berücksichtigung aller Ermessensspielräume nicht zu vertreten ist. Dieses Kriterium ist kurzum, denklogisch subjektiv geprägt. Zumal der VAR nicht nur in Situationen zur Anwendung kommt, in denen wissenschaftlich festgestellt wird, ob der Ball eine Linie überquert hat. Vielmehr bewertet er auch Situationen, die vom jeweiligen Eindruck geprägt und meinungsbehaftet sind.
Offensichtlich ist eine Fehlentscheidung dann, wenn sie für den objektiven Betrachter auch ohne Ausschnittvergrößerungen, Superzeitlupen oder Einzelbildschaltungen zu erkennen ist.
Wie ist der Video Assistant Referee in das Spiel integriert?
Kurzum, der VAR kontrolliert sämtliche relevanten Spielsituationen „still im Hintergrund“ („silent check“). Wenn er dabei auf eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters stößt, setzt er sich mit diesem in Verbindung. Folglich hat der Schiedsrichter hat nun drei Entscheidungsmöglichkeiten:
- Er kann der Empfehlung (Änderung der Entscheidung) des VAR ohne eigene Überprüfung vertrauen.
- Er kann bei seiner bisherigen Entscheidung bleiben, wenn er der Ansicht ist, die Spielsituation ausreichend gut wahrgenommen zu haben.
- Er kann die Spielsituation am Spielfeldrand („review area“) auf einem Monitor betrachten und seine Entscheidung eingehend selbst bewerten.