DFB-Urteil: Feuerzeugwurf und Spielumwertung – Ein Präzedenzfall im Sportrecht

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall im deutschen Sportrecht, indem es zeigt, dass nicht nur Spieler, sondern auch Fans für Vorfälle im Stadion verantwortlich gemacht werden können.

14 März 2025

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Im Dezember 2024 kam es beim Bundesliga-Spiel zwischen dem 1.FC Union Berlin und dem VfL Bochum zu einem dramatischen Vorfall: Ein Union-Fan warf ein Feuerzeug auf Bochums Torhüter Patrick Drewes, was eine Unterbrechung der Partie zur Folge hatte. Obwohl das Spiel mit 1:1 endete, entschied das DFB-Sportgericht, es zugunsten des VfL Bochum mit 2:0 zu werten.

Das Bundesgericht des DFB bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung von Union Berlin zurück. Juristisch stand die Frage im Raum, ob das Spiel aufgrund des äußeren Einflusses als abgebrochen gelten könne. Laut der DFB-Recht- und Verfahrensverordnung (DFB-VO) führt ein Spielabbruch aufgrund eines Verschuldens einer Mannschaft oder deren Umfeld zu einer Wertung des Spiels mit 2:0 zugunsten der unverschuldeten Mannschaft. Da der Werfer des Feuerzeugs schnell identifiziert wurde, sprach das Gericht Union Berlin die Verantwortung zu, auch wenn der Verein keine direkte Schuld am Verhalten des Fans trug.

Neben Union Berlin legten auch die Liga-Konkurrenten Holstein Kiel und der FC St. Pauli Berufung ein, da sie durch die Entscheidung im Abstiegskampf betroffen waren. Das Bundesgericht erklärte jedoch, dass diese Vereine nicht unmittelbar betroffen seien und wies ihre Berufungen ab.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall im deutschen Sportrecht, indem es zeigt, dass nicht nur Spieler, sondern auch Fans für Vorfälle im Stadion verantwortlich gemacht werden können. Die Auswirkungen auf die Abstiegssituation und künftige Handhabungen solcher Fälle im DFB bleiben abzuwarten.

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