Der Fall Max Kruse
Im Fall von Max Kruse geht es um die Frage von Persönlichkeitsrechten, also den Schutz der eigenen Persönlichkeit. Dieses Recht besagt, dass die Veröffentlichung und Verbreitung von persönlichen Bildern und Videos ohne die Einwilligung der betroffenen Person nicht rechtens ist. Allerdings gibt es in Deutschland auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, welches sich aus der Pressefreiheit ergibt. Bei Fußballern wie Max Kruse stehen sich diese beiden Rechte gegenüber, da sowohl die Persönlichkeitsrechte des Sportlers als auch das Interesse der Öffentlichkeit am Prominenten berücksichtigt werden müssen. Deswegen muss bei jedem Fall einzeln geprüft werden, welches Recht überwiegt.
Aber: Die Intimsphäre genießt absoluten Schutz
Fall 1: Die Fotos auf der Geburtstagsfeier
Max Kruse feierte nach dem Spiel gegen Darmstadt seinen 28. Geburtstag in einem Berliner Club. Eine Bild-Reporterin fotografierte den Nationalspieler mehrfach ohne dessen Einwilligung. Die Folge: Er nahm ihr genervt das Handy weg und löschte die Bilder.
Obwohl der Wolfsburger in einem öffentlichen Club unterwegs war, feierte er als Privatperson ganz normal seinen Geburtstag mit ein paar Freunden. In diesem Fall berief er sich daher völlig zu Recht auf sein Persönlichkeitsrecht, da die Feier nichts mit seiner Tätigkeit als Profifußballer beim VfL Wolfsburg oder der Nationalmannschaft zu tun hatte. Deswegen war es völlig korrekt, dass er die Journalistin gebeten hat, die Fotos zu löschen. Nicht in Ordnung war es hingegen, der Reporterin das Handy zu entreißen und die Bilder eigenhändig zu löschen.
Fall 2: Das WhatsApp-Video im Internet
Kurz nach der Geschichte um die Geburtstagfeier kursierte ein privates WhatsApp-Video durchs Internet, das Max Kruse privat verschickt haben soll. Da er es selber versendet hat, ist das Ansehen des Videos durch die Person, die die Datei geschickt bekommen hat, natürlich in Ordnung.
Aber: Max Kruse hat sicherlich nicht die Einwilligung gegeben, das Video an Dritte weiterzusenden. Deswegen verletzt das Versenden des Videos ganz klar seine Persönlichkeitsrechte, da die Inhalte des Videos auch nicht dem Interesse der Allgemeinheit dienen. Daher war auch die Veröffentlichung durch Medien-Unternehmen nicht rechtens.
Unabhängig von den rechtlichen Fragen, die dieser Fall aufwirft, muss Max Kruse weiterhin mit Konsequenzen rechnen. Denn selbst im Falle der Rechtswidrigkeit und einem gewonnenen Gerichtsverfahren, bleibt am Ende immer noch der Imageschaden.
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