Beispiel: Der Fall Davie Selke sorgte im vergangenen Sommer für Aufregung. Der Angreifer von RB Leipzig nahm nicht an der U20-Weltmeisterschaft teil. Auf eigenen Wunsch hatte der DFB ihn nicht für das Turnier berufen. So konnte Selke die Vorbereitung bei seinem Verein mitmachen.
Wie ist die Abstellung zur Nationalmannschaft geregelt?
Grundsätzlich sind die Vereine dazu verpflichtet, ihre Spieler der Nationalmannschaft und ihren U-Teams zur Verfügung zu stellen. Dafür erhalten die Klubs Entschädigungszahlungen von der FIFA oder UEFA. Diese Regelung ist in Paragraph 5 des Grundlagenvertrags zwischen DFB und DFL festgehalten. Im Fall von Davie Selke hat der DFB aber erst gar keine Nominierung ausgesprochen. Deshalb gab es auch keine Abstellverpflichtung.
Unterschiedliche Interessen sorgen für Probleme
RB Leipzig und der DFB hatten eine Abmachung getroffen. So harmonisch läuft es allerdings nicht immer ab. Vor allem wenn es sich um Spieler handelt, die gerade eine Verletzung auskuriert haben. Bei Nominierungen solcher Akteure ziehen die Verbände oft den Zorn des Vereins auf sich, da die Spieler definitiv die Reise antreten müssen.
Grundsätzlich müssen die Spieler ihren Nationalteams zur Verfügung stehen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn der Verband und der Verein gemeinsam eine Entscheidung treffen und auf die Nominierung für das Nationalteam verzichtet wird, gibt es keine Probleme. So geschehen im Fall Davie Selke.
Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.