Entgegen des Trends
Anders als in den europäischen Topligen aus England, Frankreich und Co. können in Deutschland Fußballvereine nicht von Investoren geführt werden. Vor allem der Transfer von Neymar zu Paris Saint-Germain erregte in letzter Zeit viel Aufsehen. Der katarische Geschäftführer Nasser Al-Khelaifi hat den Transfer maßgeblich herbeigeführt. Der Verein aus dem Pariser Vorort gehört zu 100 Prozent der Firma Qatar Sports Investments. Doch wieso sind solche Übernahmen in der Bundesliga verboten? Das legt die 50+1 Regel fest.
50+1: Das bedeutet die Regelung
Will ein Investor Anteile einer deutschen Sportkapitalgesellschaft erwerben, hat er folgendes zu beachten: Eine Minderheitsbeteiligung bis 49% ist verbandsrechtrechtlich zulässig. Eine mehrheitsbeteiligung von über 50% ist jedoch nicht erlaubt. Nach der DFB-Satzung des Ligaverbandes kann eine Kapitalgesellschaft im Profifußball nur dann eine Lizenz erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sich zu dem Zeitpunkt der Bewerbung für eine Lizenz sportlich für die Teilnahme qualifiziert hat.
Der Hauptverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt (Kapitalgesellschaft) wenn er über 50 % der Stimmanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigener verfügt. In der Bundesliga bestätigen wenige Ausnahmen die Regel.
Ausnahmefälle sind möglich
Ein Investor kann trotz der 50+1-Regelung auch in Deutschland die Mehrheit erwerben. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn er eine 20-jährige Förderung im Verein nachweisen kann. Die Klubs Bayer 04 Leverkusen, VfL Wolfsburg und jüngst auch die TSG Hoffenheim machen diese Ausnahme für sich geltend. So hat beispielsweise Dietmar Hopp in Hoffenheim die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernommen.
Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX. Die App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.