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Philipp Lahm: Wenn ein Aprilscherz nach hinten losgeht

Lahm

Copyright: xJackxAbuinx

Eine Fitnessfirma hatte am 01. April groß verkündet: Philipp Lahm steigt als Investor in ihre Firma ein. Meldung und Zitate des Weltmeisters waren frei erfunden. Weder er noch sein Management fanden die Aktion wirklich lustig. Doch wie ist der Aprilscherz rechtlich zu bewerten? Rechtsanwältin Corinna vom Berg blickt auf den Aufreger im April noch einmal zurück.

Unerlaubte Nutzung des Bildes oder Namens

Die Mitteilung, dass Lahm als Investor in die Firma eingestiegen ist, schlug hohe Wellen. Der Bayern-Star gilt als Profi mit dem nötigen Weitblick und hat bereits in einige Firmen investiert. Eine weitere Investition wäre demnach keine Besonderheit. Und genau diesen Umstand nutzte sich das Unternehmen für sich.

Sie wussten genau, dass durch den Namen eines prominenten Sportlers ihr Produkt oder eine Dienstleistung ungleich höhere Aufmerksamkeit erzielen würde. Und am Ende natürlich auch mehr Absatz. Hierbei stellt sich die Frage, ob und bis zu welchem Grad sich ein Sportler die Verwendung seines Bildes/Namens durch Dritte gefallen lassen muss. Regelmäßig hat er nämlich ein ureigenes Interesse an der Eigenvermarktung seiner Person.

Lahm und Management vergeht das Lachen

Die Meldung ging raus und verschiedene Medien übernahmen sie. Der Spaß ging dem Profi und seinem Management aber eindeutig zu weit, sodass letztlich Anwälte eingeschaltet wurden.

„Diese Sache hat nichts mit einem Spaß zu tun. In unseren Augen ein billiger Trick, um mit einem Prominenten zu werben.“ (Lahm-Berater Roman Grill)

Ob mittlerweile Klage eingereicht wurde, ist noch nicht klar. Das Start-up aus München ist sich seiner Schuld jedenfalls bewusst und will eine außergerichtliche Lösung erreichen. Im Raum steht zum Beispiel eine Spende an die Philipp Lahm Stiftung.

Dieser Artikel von Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.