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Sponsoring – Verträge zur Vermarktung von Sportartikeln

Sponsoring - Verträge zur Vermarktung von Sportartikeln

© Andreas Breitling auf Pixabay (freie kommerzielle Nutzung)

Wie werden Verträge zur Vermarktung von Sportartikeln und Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Belange des Mandanten rechtlich sinnvoll gestaltet?

Sponsoring ist ein lukratives Geschäft für Verbände, Vereine und Sportler. Problematisch werden Verträge zur Vermarktung, wenn sich die Interessen des Sportlers und des Vereines oder Verbandes widersprechen. Wir klären, welche Bestandteile ein Sponsorenvertrag haben sollte und ob es spezielle gesetzliche Regelungen für Sponsorenverträge gibt.

Interessenkonflikte bei Sponsorenverträgen

Grundsätzlich kann der Sportler aufgrund der Vertragsfreiheit auch im Bereich des Sponsorings Verträge frei abschließen. Jedoch muss vorab geklärt werden, ob es bereits Verträge des Vereins oder des Verbandes mit anderen Unternehmen gibt oder ob vertragliche Regelungen aus dem Arbeitsvertrag oder der Athletenvereinbarung individuellen Sponsorenverträgen entgegenstehen.

Häufig treten diese Interessenkonflikte im Bereich sogenannter Ausrüsterverträge auf, wenn ein Verein oder Verband einen Vertrag mit einem bestimmten Ausrüster hat, der Sportler sich aber verpflichtet hat beispielsweise mit Schuhen eines anderen Ausrüsters zu spielen. Insofern ist zuerst die Frage zu klären, ob der Sportler nach den Regeln seines Vereins oder Verbandes überhaupt eigene Sponsorenverträge schließen kann und wenn ja, ob die Zustimmung des Verbandes erforderlich ist

Gesetzliche Regelungen über Sponsorenverträge gibt es nicht. Dennoch…

Was für Regelungen sollte ein Sponsorenvertrag für Sportler enthalten?

Unabhängig von der (schwierigen) Frage, wie Sponsorenverträge rechtlich einzuordnen sind, gibt es aber in jedem Fall rechtlich relevante Fragen, die beantwortet werden müssen.

Grundsätzlich sind den Vereinbarungen keine Grenzen gesetzt – allerdings muss beachtet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Sportlers nicht unter den Aktivitäten für einen Sponsor leiden darf, da er sonst eventuell mit einer Vertragsstrafe des Vereins rechnen muss.

Wann, wie und wofür wird dem Namen und Bildern des Sportlers geworben?

Das Unternehmen erwartet bei den individuellen Verträgen mit dem Sportler eine Gegenleistung, vorzugsweise natürlich in Form PR-trächtiger sportlicher Erfolge, die ein Sportler jedoch kaum garantieren kann und die deshalb selten Vertragsgrundlage werden können.

Viel häufiger möchte das Unternehmen „nur“ mit dem Sportler werben und dabei den Namen und Bilder des Sportlers beispielsweise in der TV-Werbung, in Zeitschriften, auf Produkten oder auf Plakaten nutzen – es kann zu Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Sportlers, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts am eigenen Bild oder des Namensrechts des Sportlers kommen.

Es muss daher vorab geklärt und dann vertraglich festgelegt werden, welche Leistung der Sportler erhalten soll und welche Gegenleistungen er dafür zu erbringen hat, z. B. wie oft der Sportler für Werbeaufnahmen zur Verfügung stehen muss, wie und in welchen Medien das Unternehmen mit Name und Bild des Sportlers werben darf und an welchen Terminen des Unternehmens der Sportler teilzunehmen hat.

Was erhält der Sportler an Sach- und Geldleistungen?

Gerade im Bereich des Sports sind Sachleistungen sehr häufig, meist in Form von Sportbekleidung oder Ausrüstung. In diesen Fällen muss geklärt werden, wie oft der Sportler neue Sportbekleidung erhalten soll und wann der Sportler diese Kleidung tragen muss.

Häufig bekommen die Sportler nicht nur Sport-, sondern auch Freizeitkleidung. Es stellt sich die Frage, ob der Sportler diese nur im Rahmen der Freizeit während eines Wettkampfes tragen muss und ob er, wenn er etwa privat einkaufen geht, auch Kleidung eines Konkurrenzunternehmens tragen darf.

Bei Geldleistungen muss unterschieden werden. Der Sportler kann eine Geldleistung als „Lohn“ bekommen, aber auch zweckbestimmt, um Trainer oder medizinische Betreuung zu bezahlen. D. h. es muss gegebenenfalls auch vertraglich geregelt sein, wie der Sportler die Geldleistungen zu verwenden hat bzw. verwenden darf.

 

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Weitere Aspekte von Sponsorenverträgen

Auch stellt sich beim Sponsorenvertrag die Frage nach der Haftung bei Pflichtverletzungen und möglichen Vertragsstrafen. Zudem müssen auch die üblichen Fragen beantwortet werden, die bei jedem Vertragsschluss zu beachten sind, wie Vertragslaufzeit, Kündigung, Gerichtsstandvereinbarung etc.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, inwieweit der Sportler neben einem Sponsor noch weitere Sponsoren haben darf. Folglich ist vorab zu prüfen, ob es bereits andere Sponsorenverträge gibt, die zu Konflikten führen könnten.

Auch bei Verträgen zwischen dem Verein oder Verband und dem Unternehmen kann der Sportler betroffen sein, da in der Regel die Sponsoren auch mit den Sportlern werben möchten. Daher empfiehlt es sich, entsprechende Klauseln in den Vertrag einzubeziehen um etwa das Persönlichkeitsrecht des Sportlers zu schützen.

Beim Abschluss eines Sponsorenvertrages sollten zusammenfassend folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

  • Bezeichnung des Vertragsgegenstandes
  • genaue Beschreibung der Leistung des Sponsors
  • Gegenleistung des Sportlers, wobei der Sportler genau beachten sollte, welche Rechte er dem Sponsor einräumt, das Verhältnis zu anderen Sponsoren, Haftungsfragen, Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung.

Sponsorenverträge schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags bedenken

Bei einem neuen Arbeitsvertrag sollte der Sportler eine Klausel aushandeln, die ihm erlaubt, individuelle Sponsorenverträge auszuhandeln. Zudem sollte der Sportler im Arbeitsvertrag aushandeln, wie die Sponsoren des Vereins mit ihm werben dürfen.

Bei den Verhandlungen über einen neuen Vertrag empfiehlt es sich für den Sportler daher auch, eine entsprechende Klausel in den Vertrag einzuarbeiten. Probleme können bei neuen Verträgen vor allem auch dann auftreten, wenn der neue Verein andere Sponsoren hat und plötzlich Interessenkonflikte mit den individuellen Sponsoren auftreten.

Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.