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Versicherungsschutz bei Sportverletzungen – Teil 1

Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen. Versicherungsschutz bei Sportverletzungen – Teil 1

Jeder neunte Unfall in Deutschland ist auf den Sport zurückzuführen. Dabei sind Fußballer und Skifahrer besonders gefährdet.

Bei den Sportunfällen und sind die Bedingungen, unter denen der Sport ausgeübt wird sowie die Ursachen der Verletzungen, so unterschiedlich wie die verschiedenen Sportarten selbst. Sie reichen vom reinen Freizeitsport bis hin zum Profisport. Daraus resultieren unterschiedliche Sicherungsbedürfnisse des Einzelnen im Fall eines Sportunfalls. Die Behandlungskosten der erlittenen Sportverletzung übernimmt in erster Linie die Versicherung. Doch gerade beim Profisportler stehen auch finanzielle Aspekte im Vordergrund. Da die meisten Geldleistungen der Versicherungen Lohnersatzfunktion haben, also an die Stelle des wegen der Sportverletzung ausfallenden Gehalts treten, werden sie hauptsächlich auf der Basis des Arbeitseinkommens berechnet.

Der Sportunfall und das Versicherungsschutzsystem.

Doch welche Versicherungen gibt es überhaupt, und welche sichert wen genau ab? Gibt es Unterschiede zwischen Berufs- und Amateursportlern? Viele Sportler erkundigen sich erst dann über einen ausreichenden Versicherungsschutz im Sport, wenn es schon zu spät ist. Für einen Profisportler, der mit Betreiben von Leistungssport seinen Lebensunterhalt verdient, kann eine schwere Verletzung katastrophale Folgen haben. Im schlimmsten Fall drohen das Karriereende und ein Dasein als Sportinvalide.

Der Sportunfall ist im Versicherungsschutzsystem kein Rechtsbegriff. Lediglich der Begriff Unfall wird im Versicherungsrecht definiert, als ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, durch welches diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das kann z.B. ein Innenbandriss im Knie während eines Wettkampfes sein. An ein Fortführen der Sportart ist in der nächsten Zeit nicht mehr zu denken.

Bei Sportunfällen kommen verschiedene Versicherungen zum Tragen. Unterschieden wird dabei zwischen den Sozialversicherungen mit der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, sowie den privaten Versicherungen.

  • Bei den gesetzlichen Versicherungen besteht die Mitgliedschaft kraft Gesetz, sobald die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, unabhängig von Anmeldung oder Beitragszahlung. Sie alle haben eines gemeinsam: sie reichen im Ernstfall nicht aus!
  • Die privaten Versicherungen bieten eine Möglichkeit privater, vollumfänglicher Vorsorge gegen Schäden und wirtschaftliche Nachteile, bei denen das Versicherungsverhältnis durch Vertrag entsteht.

Unsere nächsten beiden Artikel zu diesem Thema befassen sich tiefergehend mit der Thematik des Versicherungsschutzes für Sportler. Zum einen mit den verschiedenen Versicherungen und zum anderen mit dem worst-case-Szenario: Invalidität im Profisport.

Bei sportrechtlichen Fragen beraten wir Sie umfassend und zeitnah. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter info@vomberg.org oder +49 211 17 18 040, Rechtsanwälte vom Berg & Partner, www.vomberg.org.