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Themenwoche Transfers: Die häufigsten Fragen Teil 1

Transfers

In unserer Themenwoche Transfers beantworten wir vom SportrechtBlog in zwei Teilen die häufigsten Fragen rund um das Thema “Wechsel”.

Wann darf ich wechseln?

Die FIFA schreibt vor, dass der Vereinswechsel eines Vertragsspielers nur innerhalb von zwei vom jeweiligen Verband festgelegten Transferperioden vollzogen werden darf. Das gilt für die Profis, aber auch im Junioren- und Amateurbereich sind diese Perioden vom DFB vorgeschrieben. Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar.

Ich habe einen neuen Verein. Bis wann muss ich mich beim alten Verein vom Spielbetrieb abmelden?

Bis zum 30. Juni, wenn ich in der Transferperiode I wechseln möchte. Bis zum 31. Dezember, wenn ich in Transferperiode II wechseln möchte. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten.

Wie geht es dann weiter?

Mit Zeitpunkt der Abmeldung beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Pass des Spielers herausgeben – an den zuständigen Landesverband, den neuen Verein oder den Spieler selbst.
Und wenn der abgebende Verein diese Frist nicht einhält?
Dann verliert der Club sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält automatisch die Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein.

Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?

Eine Zustimmung zum Wechsel kann unter der Voraussetzung einer Entschädigungszahlung erteilt werden. Ausbildungsentschädigungen sind sozusagen die Ablösesummen des Amateur- und Jugendfußballs. Bei Wechseln im Sommer (Transferperiode I) sind sie festgeschrieben. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung hängt von den Spielklassen der 1. Mannschaften der am Wechsel beteiligten Vereine ab. Sie liegt zwischen 500 EUR und 5.000 EUR. Im Juniorenbereich liegen die Entschädigungsbeträge zwischen 50 EUR und 2.500 EUR. Diese Fallen aber erst ab der D-Jugend an.

Werden Ausbildungsentschädigungen immer fällig?

Nein. Amateurfußballer, die einen Vertrag als Berufsspieler unterschreiben, sind ablösefrei. Ebenso der Spieler, der vor seinem Wechsel mindestens ein halbes Jahr lang keine Partie mehr bestritten hat. In allen anderen Fällen können sich abgebender und aufnehmender Verein natürlich auf einen geringeren Betrag verständigen.
Corinna vom Berg ist Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner und berät seit Jahren Profisportlern bei rechtlichen Fragen.