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Sind die Feeder-Clubs schuld?

Feeder-Clubs

Im letzten Sommer gaben Real Madrid und Atletico Madrid zusammen über 220 Millionen Euro für Neuzugänge aus. Wenn es nach der FIFA geht, ist damit nun für ein Jahr Schluss. Denn wegen Verstößen gegen Transfers von Minderjährigen wurde den beiden Madrider Klubs eine einjährige Transfersperre auferlegt. Rechtsanwältin und Sportrechtexpertin Corinna vom Berg erklärt die Hintergründe.

Transfers von Minderjährigen werden Real und Atletico zum Verhängnis

Am 16. Januar verkündete die Disziplinarkommission des Fußball-Weltverbands FIFA eine Transfersperre gegen Real Madrid und Atletico Madrid. Beide spanischen Topklubs stehen seit Jahren für teure und namhafte Neuverpflichtungen. Die Verantwortlichen beider Vereine waren aber darauf vorbereitet. Seit Jahren wussten sie von den FIFA-Ermittlungen und durch die Transfersperre vom FC Barcelona im letzten Jahr war ungefähr klar, welche Strafe ihnen blühen würde.

Transfers von Minderjährigen – Feeder-Clubs

Der tatsächliche Grund für die erfolgten Sanktionen ist aber nicht ein millionenschwerer Superstar. Nein, die offizielle Begründung lautet: “Verstöße im Zusammenhang mit internationalen Transfers und der Registrierung von Spielern unter 18 Jahren.” Um welche Transfers es genau ging, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Die genaue FIFA-Erklärung ging nur an die betroffenen Vereine. Die juristische Abteilung von Real Madrid wollte aus Datenschutzgründen auch keine genauen Namen nennen. Nur so viel: 39 Spieler wurden untersucht und dabei wurden acht Verstöße festgestellt.

Es ist aber davon auszugehen, dass es sich nicht nur um Spieler handelt, die unmittelbar bei den Königlichen unter Vertrag stehen. Rechtsanwältin Corinna vom Berg erklärt die Situation folgendermaßen: “Real hat mit einigen Klubs eine Zusammenarbeit vereinbart. Allein in der Region Madrid soll es sich dabei um diverse Vereine handeln. Real Madrid lässt diese “Feeder”-Klubs einen Kooperationsvertrag unterschreiben, in dem die Klausel enthalten ist, wonach Real jederzeit Zugriff auf Fußballer jeden Alters hat, um sie in die eigene Mannschaft zu integrieren.” Dabei kam es auch zu internationalen Transfers von Spielern unter 18 Jahren, die aber nur in bestimmten Ausnahmesituationen möglich sind.

Ausnahmen sind möglich

Diese Ausnahmen sind in Artikel 19 Absatz 2 des FIFA Reglements (bezüglich Status und Transfer von Spielern) festgehalten.

  1. Die Eltern des Spielers nehmen aus Gründen, die nichts mit dem Fußball zu tun haben, einen Wohnsitz im Land des neuen Vereins an.
  2. Der Wechsel findet innerhalb der Europäischen Union (EU) statt, das Alter des Spielers liegt zwischen 16 und 18 Jahren und der aufnehmende Verein sorgt für eine entsprechende schulische und akademische Betreuung.

Die Konsequenzen sind für Rechtsanwältin vom Berg eindeutig: “Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahme nicht vor, ist der Transfer Minderjähriger unzulässig.” Dies war wohl bei den beiden spanischen Klubs der Fall. Trotzdem haben sowohl Real als auch Atletico Einspruch beim Schiedsgericht der FIFA eingelegt. Danach bliebe noch der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof.

Sollten diese Maßnahmen aber erfolglos bleiben, greift die einjährige Transfersperre nach der aktuellen Winter-Transferperiode.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg (www.vomberg.org) erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.